Hallo,

wir haben eine BV Arbeitszeit. In dieser ist geregelt, dass, sofern man keinen Gleittag oder Urlaub hat, eine Anwesenheit von min. 3 Std in der Zeit von 07:00 - 20:00 sein muss.
Unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange.
Nun hat ein Kollege ein Schreiben von seinem Vorgesetzten in Absprache mit HR vorgelegt bekommen, dass ihn verpflichtet bis spätestens 08:15 im Unternehmen zu erscheinen.
Um einen krankheitsbedingten Ausfall zu kompensieren.
Ist dieses Schreiben rechtens? Da es ja eine BV gibt die die Arbeitszeit regelt.Ist die BV in der Gewichtung nicht größer?

Danke für Rückmeldungen.