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Was zählt mehr? BV oder ein einzelnes Schreiben?

P
pelikan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine BV Arbeitszeit. In dieser ist geregelt, dass, sofern man keinen Gleittag oder Urlaub hat, eine Anwesenheit von min. 3 Std in der Zeit von 07:00 - 20:00 sein muss. Unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange. Nun hat ein Kollege ein Schreiben von seinem Vorgesetzten in Absprache mit HR vorgelegt bekommen, dass ihn verpflichtet bis spätestens 08:15 im Unternehmen zu erscheinen. Um einen krankheitsbedingten Ausfall zu kompensieren. Ist dieses Schreiben rechtens? Da es ja eine BV gibt die die Arbeitszeit regelt.Ist die BV in der Gewichtung nicht größer?

Danke für Rückmeldungen.

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Community-Antworten (2)

G
geploeg

25.05.2010 um 19:11 Uhr

Ihr habt in der BV geregelt wann generell zu arbeiten ist. Wenn aus betrieblichen Gründen ein MA jetzt zu einer gewissen Zeit einfach da sein muss (die innerhalb der in der BV geregelten Zeit liegt) um die Abläufe im Betrieb zu sichern denke ich schon, dass eine solche Anweisung im Sinne des §106 GewO liegt. Somit aus meiner Sicht durchaus zulässig, lasse mich aber gerne durch entsprechende Urteile anderweitig überzeugen ;=)

R
rkoch

26.05.2010 um 17:07 Uhr

Es hängt einzig davon ab, wie Eure BV genau geregelt ist. Hat der AG sich in dieser BV kein Bestimmungsrecht vorbehalten, hat er keines.

Eure Bestimmung "Unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange." ist gewissermassen eine derartige Regelung. Der AG hat sich das Recht vorbehalten die Regelung aus betrieblichen Gründen zu seinen Gunsten einzuschränken. Sofern ihr nicht "dringende" betriebliche Gründe zur Voraussetzung gemacht habt ist dieses Recht sogar sehr weit gefasst.

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