Informationen an AN durch einzelnes BR-Mitglied
Habe schon in anderen Beiträgen angedeutet, daß ich neu in einem BR bin, in dem die Mehrheit nicht viel machen möchte. So wurde bisher jede BR-Sitzung, Verhandlungen mit dem AG und sonstige BR-Arbeit immer als geheim deklariert. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, daß das Quatsch ist und erzähle meinen Kollegen, natürlich unter Wahrung des Datenschutzes, durchaus die Inhalte der Sitzungen.
Ich würde jetzt gerne auch schriftlich so das eine oder andere am Schwarzen Brett aushängen, die Mehrheit im BR will das aber nicht. Die Mitarbeiter werden auch nicht informiert, wenn es Regelungen zu Ihren Gunsten gibt etc. (gibt nur Ärger mit der GF)
Im Fitting habe ich nichts dazu gefunden, inwieweit man als einzelnes BR-Mitglied Informationen aushängen darf.
Hat hier irgendjemand eine Handhabe für mich?
Community-Antworten (3)
23.02.2011 um 10:09 Uhr
. . . ein Betriebsrat ist kein Geheimrat! Schau mal im § 79 BetrVG nach, was da zum Thema Geheimhaltung steht . . .
24.02.2011 um 08:37 Uhr
Hallo Wölfchen,
das ist mir durchaus klar, habe ich ja auch geschrieben.
Aber das Problem ist ja im Betriebsrat immer, daß die Mehrheitsmeinung nun mal über Aktionen des BR-Gremiums im Ganzen bestimmt. Nun, bei uns ist die Mehrheit dafür, daß keine Info-Post an die Kollegen gehen soll, die Infos zu Ihren Gunsten enthält oder Informationen aus den Sitzungen.
Ich möchte wissen, was ich als einzelnes BR-Mitglied tun darf. Weiss jemand ein Urteil, daß ich auch alleine schriftliche Informationen ans schwarze Brett hängen darf?
Gruß Krähe
24.02.2011 um 17:02 Uhr
@krähe In einem Großbetrieb, in dem ich ab und zu beruflich zu tun habe, gibt es im BR 4 oder 5 Fraktionen (=Listen bei der Wahl). Am Monatsanfang kriegt man da am Werkstor durchaus die entsprechende Anzahl an Infoblättern in die Hand gedrückt. Die kleine Gewerkschaft, die sich über die Selbstbeweihräucherung der Großgewerkschaft beschwert, wobei sie sich darin einig sind, dass die "Unabhängigen" viel zu arbeitgebernah sind und "Die Alternativen" Arbeitsplätze gefährden. (oder so - und nächsten Monat andersherum)
Du darfst also durchaus Deine eigene Öffentlichkeitsarbeit machen, wenn Du meinst, dass das im Interesse der Kollegen notwendig ist.
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