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Abmahnung durch Testkäufe - was machen wir jetzt?

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Sunnyeins
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen! Was ist wenn der AG Testkäufer aus anderen Bezirk zu uns schickt, und die Mitarbeiter sollen Abmahnungen bekommen obwohl sie nicht wissen wer und wann sie getestet wurden??? Sie können ja nicht wissen ob sie was falsch gemacht oder wirklich getestet wurden wenn sich der jenige nicht direkt danach zu erkennen gibt! Einmal konnten wir durch $94 die Abmahnungen rückgängig machen, weil Beurteilungsbögen benutzt wurden die der Mitbestimmung unterliegen! Aber was machen wir jetzt???

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Community-Antworten (4)

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Pappnase

03.03.2010 um 14:27 Uhr

Ich arbeite nicht im Einzelhandel - aber muß man für einen solchen "Testkauf" nicht auch irgendwelche Kriterien haben? Und sind diese dann nicht genauso Mitbestimmungspflichtig wie schriftlcch fixierte? Und auf alle Fälle sollten die betroffenen MA schriftlich zur Abmahnung Stellung nehmen, und der Personalakte beilegen lassen. Dazuist der AG verpflichtet.

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Sunnyeins

03.03.2010 um 14:34 Uhr

Danke Pappnase! Ja wir haben den MA auch geraten auf jeden Fall eine gegendarstellung zu machen! Allerdings wissen wir nicht wie wir gegen den Ag vorgehen sollen da er dieses Spiel sehr geschickt spielt ohne das wir es Handfest beweisen können!!

M
monalisa

03.03.2010 um 14:36 Uhr

@Pappnase, schriftlich Stellung nehmen ist ja okay, aber bitte nicht in die PA verfrachten lassen! Man muss dem AG nicht auch noch die Möglichkeit geben, seine eigenen Fehler das nächste mal zu vermeiden! Die Stellungnahme entweder zu Hause oder beim BR aufbewahren, sollte man sie wirklich mal brauchen..

G
gepleog

03.03.2010 um 15:33 Uhr

@Sunnyeins Ich verstehe die Aussage nicht "...Sie könne ja nicht wissen ob sie was falsch gemacht haben..." Ich denke es wurde abgemahnt? In der Abmahnung muss der genaue Grund der Abmahnung enthalten sein (also WAS wurde WANN und WIE falsch) sowie der eindeutige Hinweis WIE es richtig gemacht werden soll und natürlich der Hinweis was im Wiederholungsfall als Konsequenzen zu erwarten ist.

Ansonsten wäre die Abmahnung rechtlich nicht haltbar....

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