Erstellt am 12.02.2010 um 18:52 Uhr von kriegsrat
Beschluss des BAG vom 13. 03.2000
1 ABR 34/00
Einsatz von Testkäufern nicht mitbestimmungspflichtig
LArbG Nürnberg 10.10.2006 - 6 TaBV 16/06,
. Hinsichtlich von Testeinkäufen mit dem Ziel der Überprüfung, ob die Mitarbeiter ein bestimmtes vorgeschriebenes Verkaufsverhalten einhalten, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Die Durchführung von Testkäufen unterliegt gemäss Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 13. März 2002 nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
noch mehr ?
Erstellt am 12.02.2010 um 19:02 Uhr von ridgeback
@BetriebsratHilfe,
@kriegsrat für Deine sammlung ;-)
Werden im Betrieb des Arbeitgebers und in dessen Auftrag Mitarbeiter eines anderen Unternehmens eingesetzt, um Testkäufe durchzuführen, so kann hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung liegen. Dies setzt voraus, dass die Testkäufer in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert sind. Hieran fehlt es, wenn der Einsatz nicht vom Arbeitgeber, sondern von dem anderen Unternehmen gesteuert wird.
BAG, Beschluß vom 13. 3. 2001 - 1 ABR 34/00 (LAG Hessen, Beschluß vom 24. 2. 2000 - 5 TaBV 97/99)
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Durchführung von Testkäufen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Dies gilt jedenfalls de lege lata.
Erstellt am 12.02.2010 um 19:05 Uhr von kriegsrat
wäre wohl ein unterschied -eigene mitarbeiter - fremdfirma
de lege latte macciatto
Erstellt am 12.02.2010 um 19:31 Uhr von erwin
@kriegsrat
@ridgeback
Wieso wird dieses nun von
@mainpower
@Tanzbär
@delagundula
verstanden.
oder sind sie zur Zeit Offline??
:-))))
Ich bin mir sicher, hätte ich die Antwort von ridgeback geschrieben wäre das Echo wieder große, weil falsch verstanden oder gelesen. :-))
Denn ich hätte diese Hinweis auch in meiner DB gehabt. :-))))
Es ist letztlich auch so, dass in solchen Fällen AG einer externen Firma/ Dedektei einen Auftrag geben Testkäufe durch zuführen. Dann ist es nichts mit der MB.
Ach ja, die Testkäufer wleche oftmals von den Hausdedektiven der Polizei übergeben werden, unterliegen auch nicht der MB, auch wenn hier die Steuerung was das Thema aus dem Haus der Leute in der Hand des Betriebes liegt.
Helau ...:-))
Erstellt am 12.02.2010 um 19:38 Uhr von ridgeback
erwin,
das liegt wahrscheinlich an unserem unterschiedlichen Dialekt. ;-)
Erstellt am 12.02.2010 um 19:46 Uhr von erwin
@ridgeback
und ich dachte immer BR verstehen auch Hochdeutsch :-)))
an sonsten könnte ich diese Webseite anbieten:
Hochdeutsch lernen an einem Tag: Sprecherzieherin trainiert mit ...
Sprachkompetenz ist, wenn man beides kann: Dialekt sprechen und Hochdeutsch. Letzteres bringt Ariane Willikonsky, selbst waschechte Schwäbin, ihren Kunden bei.
http://seminare-kurse.suite101.de/article.cfm/hochdeutsch_lernen_an_einem_tag
:-)))))))))))
Erstellt am 12.02.2010 um 20:06 Uhr von kriegsrat
erwin
bevor du dich hier totlachst (;-)))))))))))))))))))))))))))))))
wir wollen dich nicht verlieren,niemand hat was gegen dich
solange du eng an der frage bleibst
und keinen informativen und spekulativen flächenbrand verursachst, wenn du eigentlich bloß eine kerze anzünden sollst, um eine frage zu beantworten
helau zurück
Erstellt am 12.02.2010 um 20:42 Uhr von erwin
@kriegsrat
bin doch immer sehr eng an der Frage, ca. 40 cm Abstand zum Monitor :-)))
Aber es gibt halt meistens zwei oder mehr Möglichkeiten und dann sollte man den Koll. doch alle aufzeigen. Also auch die welche vielleicht nicht allen liegen.
Und es gibt die direkte MB und direkte Handlungsmöglichkeiten und die infdirekten. Also, die Möglichkeiten welche man durch geschickte Anwenung der Möglichkeiten hat. Also MB obwohl es keine offizielle MB gibt, wie die Möglichkeit der Nutung des Themas "Mehrarbeit" , der möglichen "Allzweckwaffe" des BR.
Einfacher wäre es halt, wenn die Fragen ausdrucksvoller wären.
:-)))))))))))))))))
Erstellt am 12.02.2010 um 20:53 Uhr von delagundula
erwin, erklärst du es mir bitte nochmal ...büddde ...
Zitat Erwin:
Und es gibt die direkte MB und direkte Handlungsmöglichkeiten und die infdirekten. Also, die Möglichkeiten welche man durch geschickte Anwenung der Möglichkeiten hat. Also MB obwohl es keine offizielle MB gibt, wie die Möglichkeit der Nutung des Themas "Mehrarbeit" , der möglichen "Allzweckwaffe" des BR.
Zitatende Erwin
Im übrigen schließe ich mich Kriegsrat vorbehaltlos an. (143880 )
Erstellt am 12.02.2010 um 21:08 Uhr von kriegsrat
@ erwin
ab 21.OO h bitte vor jeder antwort die anzahl der gläser wein angeben, die du bis dahin verköstigt hast, das hilft ungemein bei der beurteilung deiner antworten ;-))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))hicks))))))))))))
@ delagundula.................
nicht schleimen..............................
Erstellt am 13.02.2010 um 15:24 Uhr von Stella
@BetriebsratHilfe
Es geht nicht darum, ob es einen Einsatz von Testkäufern geben darf, sondern darum, wie der AG mit den daraus gewonnenen Daten umgeht.Und da seid ihr in der Mitbestimmung!!!!!
Stella
Erstellt am 13.02.2010 um 18:25 Uhr von paula
@Stella
eventuell aber eventuell eben nicht...