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Mitbestimmung bei Testkäufen?

B
BetriebsratHilfe
Jan 2018 bearbeitet

Laut § 87 Abs1 Punkt 1 ist der BR mitbestimmungspflichtig bei Einsätzen von Testkäufern. Wer hat dazu schon Erfahrung? Bei uns werden Testkäufer von speziellen Firmen und auch eigene MA eingesetzt. Wer hat dazu verschiedene aktuelle Gerichtsurteile ?

8.096012

Community-Antworten (12)

K
Kriegsrat

12.02.2010 um 19:52 Uhr

Beschluss des BAG vom 13. 03.2000 1 ABR 34/00 Einsatz von Testkäufern nicht mitbestimmungspflichtig

LArbG Nürnberg 10.10.2006 - 6 TaBV 16/06, . Hinsichtlich von Testeinkäufen mit dem Ziel der Überprüfung, ob die Mitarbeiter ein bestimmtes vorgeschriebenes Verkaufsverhalten einhalten, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Die Durchführung von Testkäufen unterliegt gemäss Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 13. März 2002 nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.

noch mehr ?

R
ridgeback

12.02.2010 um 20:02 Uhr

@BetriebsratHilfe, @kriegsrat für Deine sammlung ;-)

Werden im Betrieb des Arbeitgebers und in dessen Auftrag Mitarbeiter eines anderen Unternehmens eingesetzt, um Testkäufe durchzuführen, so kann hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung liegen. Dies setzt voraus, dass die Testkäufer in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert sind. Hieran fehlt es, wenn der Einsatz nicht vom Arbeitgeber, sondern von dem anderen Unternehmen gesteuert wird. BAG, Beschluß vom 13. 3. 2001 - 1 ABR 34/00 (LAG Hessen, Beschluß vom 24. 2. 2000 - 5 TaBV 97/99)

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Durchführung von Testkäufen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Dies gilt jedenfalls de lege lata.

K
Kriegsrat

12.02.2010 um 20:05 Uhr

wäre wohl ein unterschied -eigene mitarbeiter - fremdfirma

de lege latte macciatto

E
Erwin

12.02.2010 um 20:31 Uhr

@kriegsrat @ridgeback

Wieso wird dieses nun von @mainpower @Tanzbär @delagundula

verstanden.

oder sind sie zur Zeit Offline??

:-))))

Ich bin mir sicher, hätte ich die Antwort von ridgeback geschrieben wäre das Echo wieder große, weil falsch verstanden oder gelesen. :-))

Denn ich hätte diese Hinweis auch in meiner DB gehabt. :-))))

Es ist letztlich auch so, dass in solchen Fällen AG einer externen Firma/ Dedektei einen Auftrag geben Testkäufe durch zuführen. Dann ist es nichts mit der MB.

Ach ja, die Testkäufer wleche oftmals von den Hausdedektiven der Polizei übergeben werden, unterliegen auch nicht der MB, auch wenn hier die Steuerung was das Thema aus dem Haus der Leute in der Hand des Betriebes liegt.

Helau ...:-))

R
ridgeback

12.02.2010 um 20:38 Uhr

erwin, das liegt wahrscheinlich an unserem unterschiedlichen Dialekt. ;-)

E
Erwin

12.02.2010 um 20:46 Uhr

@ridgeback

und ich dachte immer BR verstehen auch Hochdeutsch :-)))

an sonsten könnte ich diese Webseite anbieten: Hochdeutsch lernen an einem Tag: Sprecherzieherin trainiert mit ... Sprachkompetenz ist, wenn man beides kann: Dialekt sprechen und Hochdeutsch. Letzteres bringt Ariane Willikonsky, selbst waschechte Schwäbin, ihren Kunden bei. http://seminare-kurse.suite101.de/article.cfm/hochdeutsch_lernen_an_einem_tag

:-)))))))))))

K
Kriegsrat

12.02.2010 um 21:06 Uhr

erwin

bevor du dich hier totlachst (;-)))))))))))))))))))))))))))))))

wir wollen dich nicht verlieren,niemand hat was gegen dich solange du eng an der frage bleibst und keinen informativen und spekulativen flächenbrand verursachst, wenn du eigentlich bloß eine kerze anzünden sollst, um eine frage zu beantworten

helau zurück

E
Erwin

12.02.2010 um 21:42 Uhr

@kriegsrat

bin doch immer sehr eng an der Frage, ca. 40 cm Abstand zum Monitor :-)))

Aber es gibt halt meistens zwei oder mehr Möglichkeiten und dann sollte man den Koll. doch alle aufzeigen. Also auch die welche vielleicht nicht allen liegen.

Und es gibt die direkte MB und direkte Handlungsmöglichkeiten und die infdirekten. Also, die Möglichkeiten welche man durch geschickte Anwenung der Möglichkeiten hat. Also MB obwohl es keine offizielle MB gibt, wie die Möglichkeit der Nutung des Themas "Mehrarbeit" , der möglichen "Allzweckwaffe" des BR.

Einfacher wäre es halt, wenn die Fragen ausdrucksvoller wären.

:-)))))))))))))))))

D
delagundula

12.02.2010 um 21:53 Uhr

erwin, erklärst du es mir bitte nochmal ...büddde ...

Zitat Erwin: Und es gibt die direkte MB und direkte Handlungsmöglichkeiten und die infdirekten. Also, die Möglichkeiten welche man durch geschickte Anwenung der Möglichkeiten hat. Also MB obwohl es keine offizielle MB gibt, wie die Möglichkeit der Nutung des Themas "Mehrarbeit" , der möglichen "Allzweckwaffe" des BR. Zitatende Erwin

Im übrigen schließe ich mich Kriegsrat vorbehaltlos an. (143880 )

K
Kriegsrat

12.02.2010 um 22:08 Uhr

@ erwin

ab 21.OO h bitte vor jeder antwort die anzahl der gläser wein angeben, die du bis dahin verköstigt hast, das hilft ungemein bei der beurteilung deiner antworten ;-))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))hicks))))))))))))

@ delagundula.................

nicht schleimen..............................

S
Stella

13.02.2010 um 16:24 Uhr

@BetriebsratHilfe

Es geht nicht darum, ob es einen Einsatz von Testkäufern geben darf, sondern darum, wie der AG mit den daraus gewonnenen Daten umgeht.Und da seid ihr in der Mitbestimmung!!!!!

Stella

P
paula

13.02.2010 um 19:25 Uhr

@Stella

eventuell aber eventuell eben nicht...

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