Kann die 3 Tages - Frist zur Wahlannahme umgangen werden ?
Muß die 3 Tages - Frist zur Annahme der Wahl als BR-Mitglied eingehalten werden, oder kann sich der WV von den Gewählten die Annahme vorher bestätigen lassen und somit die konstituierende Sitzung bereits früher einberufen ?
Community-Antworten (2)
27.04.2006 um 16:56 Uhr
Es steht nirgends das die 3 Tagesfrist eingehalten werden muss,wir haben diese bei uns auch verkürzt,weil die Wahl Mittwoch vor Ostern war,und dann 2 Wochen Betriebsurlaub.
28.04.2006 um 17:19 Uhr
Wieso 3 Tage Frist zur Annahme? Ist es nicht so das man innerhalb von 3 Tagen die Wahl ABLEHEN muss? Wenn nicht ist man halt BR !! Siehe WO §17
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