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Bannmeile bei Betriebsratswahlen

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Neebukad
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

gibt es für Betriebsratswahlen eine Bannmeile bzw. einen Bannkreis, und wenn ja wie groß ist die Bannmeile?

Danke & Gruß Neebukad

2.225012

Community-Antworten (12)

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Waschbär

21.05.2010 um 14:27 Uhr

@Neebukad, Bannmeile ??????? Für was und welchen Personenkreis?????????

N
Neebukad

21.05.2010 um 14:30 Uhr

Ich meine eine Bannmeile für Wahlwerbung, wie z.B. bei Gemeinderatswahlen.

W
Waschbär

21.05.2010 um 15:22 Uhr

@Neebukad, ???????????? überlege mal bitte WO soll wohl werbung für die BR Wahl hängen und wo nicht....

Zickt dein AG rum ? oder was ist los ?

N
Neebukad

21.05.2010 um 15:48 Uhr

Hallihallo Waschbär.

Ich will halt die Verteilung von irgendwelchen Flyern etc. vor dem Wahllokal verhindern. Die Plakate selber stellen kein großes Problem da. Die hängen in den Büros und im Sozialraum, Luftlinie mindestens 10 m.

Zusätzlich haben einige Listen sich T-Shirts mit Wahlwerbung bedruckt, jetzt steht für mich die Frage im Raum: Kann ich das Betreten des Wahllokals mit diesen T-Shirts verhindern? Auch Mitglieder des Wahlvorstandes haben sich T-Shirt mit Wahlwerbung bedruckt... Ich nicht.

Bei mir zicken eher die Listen bzw. eine Liste rum, der AG verhält sich bisher nahezu vorbildlich. Wir konnten sogar eine Vereinbarung über die Übernahme von Wahlwerbungskosten schließen. Die T-Shirts waren nicht dabei...

Desweiteren hatte mir eine Bekannter von einer Bannmeile für Wahlwerbung bei Betriebsratswahlen erzählt, er konnte mir bloß die Größe und die gesetzliche Grundlage nicht sagen. Und dort wurden am Tag vor Beginn der Wahl alle Plakate, Flyer etc. entfernt.

Gruß Ich

W
Waschbär

21.05.2010 um 15:57 Uhr

@Neebukad, Langsamm... Was haben die Gemacht Werrbung auf Kleidern ???? Habt ihr zuviel Geld ?? Es geht um Betriebsräte !!!!!

Im Lokal wer hat den da Hausrecht ? Das der Wahlauschuss WERBUNG macht FÜR Personen oder Listen, das finde ich schon bedenklich... da könnte durch aus eine "Bevorteilung " möglich sein.

Gegen die Flyer haste wohl keine handhabe....

Welche Rolle hast du inne ? Bist Wahlvostand , oder Wählberarer BR ???

R
rolfo

21.05.2010 um 16:12 Uhr

Im Wahllokal könnt ihr die Werbung mit Flyern etc. verbieten, davor nicht. Und was die Wähler anziehen geht euch auch nichts an. Der Wahlvorstand muss aber neutral bleiben, also keine Wahlwerbung auf T-Shirt, das wäre sicherlich Wahlbeeinflussung

N
Neebukad

21.05.2010 um 16:13 Uhr

Die Leute anscheinend schon, ich kann es mir nicht leisten. Und finde es auch vollkommen übertrieben.

Angedacht war auch eine Vereinbarung, zum fairen Wahlkampf. Sprich, es sollte kein Materialkampf werden. Dort bin ich aber im Wahlvorstand dominiert worden, so dass ich eine entsprechende Regelung nicht durchsetzen konnte.

Ich selbst bin der Vorsitzende des Wahlvorstandes und auch Listenvertreter. Im Wahlvorstand selbst sind auch noch 2 andere Listenvertreter. Insgesamt besteht er aus 5 Mitgliedern.

W
Waschbär

21.05.2010 um 16:20 Uhr

@Neebukad, Grundsätzlich finde ich diese Verschwendung von Geld und Ress bedenklich.

ICH hoffe die Wähler auch !!!!!

Du darfst nicht Vergessen, wenn der wähler sich Belnden lässt ist das so....

Das andre ihre Mangelnden Inhalte mit Kleider-Werbung füllen, finde ich agr Grusselig..

Untersagen kannst du es aber nicht, solange die Werbung nicht ausagt bzw gegen geltendes recht verstösst...

Ich hoffe sehr, das es den Leuten zu Denken gibt, wie die mit Geld umgehen und sich auf das besinnen was wichtig ist !

@ rolfo, §?

p.s Wegen Kleidung Wahlvorstand guck mal in die WahlVO dort müsste was stehen, da du im Wahlvoerstand bist kennst du sie ja ?

R
rkoch

21.05.2010 um 16:42 Uhr

@Neebukad

Ich an Eurer Stelle würde AUCH Wahlwerbung machen, aber andere: Geht zu den AN PERSÖNLICH, redet mit ihnen und sprecht sie auch unterschwellig auf die Wahlwerbung der anderen an - woher die wohl das Geld haben, ob da nicht der AG im Spiel ist, ob die anderen sich auch PERSÖNLICH um die Leute kümmern....

Das kommt bei AN i.d.R. wesentlich besser an als Flyer oder T-shirts!

EDIT: Das mit dem AG vergiss, hab Deinen Teil wegen der "vorbildlichen Haltung des AG" überlesen.....

W
Waschbär

21.05.2010 um 16:49 Uhr

rkoch dann sind die aber auch nicht besser als der rest, geht es den gar nicht mehr um inhalte sondern nur noch um billige und platte klo parollen?

N
Neebukad

21.05.2010 um 16:53 Uhr

@ Waschbär;

wir schlagen in die selbe Kerbe, auch ich versuch mit Argumenten und nicht mit Artikeln zu überzeugen...

Leider habe ich das Gefühl, dass sich viele doch blenden lassen. Die Volksverdummung ist schon weit vorgedrungen.

Bisher hab ich der WO zum BetrVG noch nichts gefunden. Aber ich werd weiter intensiv nachforschen. Eventuell gibt es dazu auch Gerichtsurteile, unsere Rechtsprechungsübersicht bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Betriebsverfassungsrecht, zur Wahlordnung selbst gibt's dort keine Urteile. Auch Recherchen im Netz dazu blieben erfolglos.

S
soenke

21.05.2010 um 17:04 Uhr

@NeeBukad,

Denke wie der Waschbär Denke in drei Dimensionen ...

/www.juraforum.de/urteile/begriffe/wahlbeeinflussung.html

Beeinflussung ist Beeinflussung nicht nur bei der BR Wahl!

Ich hoffe du Verstehst.

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