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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtwechsel eines MA

H
Hanne
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo... Bei uns in der Firma haben wir mehrere Schichten. Ein MA sollte einige Tage in eine andere Schicht um neue MA anzulernen. Nun hat die GL sich gedacht, daß sie ihn vielleicht ganz in der anderen Schicht laßen wollen.. er hat gesagt, wenn er mehr Gehalt bekommen würde, wäre er gerne bereit. Wenn die GL nicht bereit wäre sein Gehalt aufzustocken.. könnten sie ihn trotzallem zwingen die Schicht zu wechseln( Die GL soll sich so geäusert haben).. hätte der BR MB obwohl es sich nur um 1 Person handelt, also Individualrecht.. Oder wäre es Dienstplangestalltung laut §87 also kollektives Recht?

2.60708

Community-Antworten (8)

F
Forentroll

21.05.2010 um 09:03 Uhr

Das wäre eine Versetzung. Da hat der BR Mitbestimmungsrecht. Wenn der zustimmt kann der AN gezwungen sein zu wechseln. Notfalls per Änderungskündigung. Je nachdem was im Arbeitsvertrag steht.

R
ridgeback

21.05.2010 um 09:28 Uhr

Hanne, für eine Versetzung ist maßgebend, dass sich die Tätigkeiten des Arbeitnehmers vor und nach der Maßnahme voneinander unterscheiden, was in eurem Fall nicht so aussieht. Es besteht kein MBR.

G
GerladN

21.05.2010 um 10:08 Uhr

Hallo Hanne

Sehe ich wie ridgeback. Für eine Versetzung fehlen maßgebliche Merkmale wie Änderung des Vorgesetzten, Änderung des Arbeitsinhaltes, wesentliche Änderung der Örtlichkeiten.

Grüßle Gerald

K
Kanne

21.05.2010 um 11:00 Uhr

Mitbestimmung bei Schichtwechsel Leitsatz: Wird in einem Betrieb im Schichtbetrieb gearbeitet, so unterliegt auch die Regelung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von einer Schicht in die andere umgesetzt werden können, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG. (BAG 27. 6.1989 - 1 ABR 33/88, ebenso 29.9.2004 - 5 AZR 559/03)

R
ridgeback

21.05.2010 um 11:11 Uhr

Kanne, und Du bist sicher, dass die Urteile auch auf den Fall von Hanne übertragbar sind?

K
Kanne

21.05.2010 um 11:58 Uhr

ja, zumindest liefern sie einen Lösungsansatz

L
LarsPenther

17.03.2021 um 00:15 Uhr

Wir haben genau diese Thematik momentan auf dem Schirm. Über die Mitbestimmung ist nur geregelt dass kein finanzieller Nachteil durch den Schichttausch (wir sind ein voll conti Betrieb) entsteht, ich denke auch dass es keine Versetzung nach MBR ist sondern dass das Direktionsrecht des AG es so erlaubt

C
celestro

17.03.2021 um 14:27 Uhr

nur wird das nach fast 11 Jahren wohl niemanden mehr interessieren.

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