Erstellt am 17.06.2021 um 08:33 Uhr von rtjum
Ich befürchte Dir wird hier gleich wieder irgendjemand sagen, dass dies ein BR-Forum ist und Du als Vorgesetzter, so zumindest erweckt Dein Beitrag den Eindruck, hier nix zu suchen hast. Lass Dich davon nicht abhalten hier gibt es genügend Mittäter, die Dir trotzdem eine vernünftige Antwort geben.
Was denkst darüber einfach mal vor dem gesamten BR deine Eindrücke möglichst objektiv zu schildern und mit denen zu reden?
Der BR kann und darf Dir keine Anweisungen erteilen, das dürfen nur deine Vorgesetzten.
Was sagen denn Deine Vorgesetzten zu der Situation?
Meist gibt es in Unternehmen einen festen Ansprechpartner für den BR, wenn es den bei Euch auch gibt, hast Du mit dem schon gesprochen?
Erstellt am 17.06.2021 um 09:18 Uhr von Selene
Ich bin lediglich zusätzlich für die Pläne zuständig und nicht Vorgesetzt. Ich mache die gleichen Arbeiten wie alle anderen in der Abteilung auch.
Erstellt am 17.06.2021 um 09:25 Uhr von Selene
Ich habe mit der Betriebsratvorsitzenden ja gesprochen und dachte dann kann ich mal mit ner Klärung rechnen, weil die zu dem Zeitpunkt halt im Urlaub war, aber das verlief sich irgendwie im Sand. Ich hatte jetzt mit meinem Chef schon darüber gesprochen, aber der meinte, das muss ich mit dem BR halt selber klären, weil der Mitarbeiter sich an die gewandt hat, aber die wollen ja anscheinend keine Klärung oder glauben, sie müssten mich nicht anhören. Ich habe halt schon überlegt den überbetrielichen BR dann mal zu kontaktieren, aber weiß nun nicht, ob der dann überhaupt was macht.
Erstellt am 17.06.2021 um 10:10 Uhr von Kjarrigan
Hallo Selene
es gibt keinen "überbetrieblichen Betriebsrat".
Das was du vermutlich meinst ist der Gesamt Betriebsrat (GBR). Der ist aber nicht übergeordnet oder gar weisungsbefugt, sondern lediglich ein Zusammenschluss einzelner Betriebe eines Unternehmens. Hier können Themen die das ganze Unternehmen betroffen besprochen und verhandelt werden. Dazu muss der GBR aber in der Regel von den Einzel BR beauftragt werden.
Schreibe dem BRV nochmal eine Mail, mit der Bitte um Information, warum du BR Thema warst und wie die Entscheidung des Gremium ausgefallen ist.
Anhören muss der BR dich nicht, sollte er aber tun wenn sich aus der BR Entscheidung irgendwelche Konsequenzen für dich ergeben.
Und nur mal nebenbei - ein BR ist in der Regel immer parteiisch - ein MA hat sich über dich beschwert, also müssen die BRM den Sachverhalt prüfen und zu einer Entscheidung gelangen, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist oder nicht.
Die Entscheidung kann - in deinen Fall ja auch durchaus sein -- OK wir (als BR) unternehmen erst einmal nicht weiter (keine Info an GF) sondern sprechen mal mit dir und sagen dir dass wenn der MA sich weiter "gemobbt fühlt" sie das an der GF weitergeben müssen, was dann zu Konsequenzen für dich führen kann (insbesondere weil "Chefs" mit dem Thema Mobbing ungern konfrontiert werden wollen und einfach "Ruhe im Karton" haben wollen.
Erstellt am 17.06.2021 um 10:10 Uhr von takkus
Der überbetriebliche BR wir dir vermutlich nicht weiterhelfen können. Er ist eurem lokalen BR nicht weisungsberechtigt.
Der BR kann dir nicht drohen, du müsstest dann mit Konekwenzen rechnen. Wenn sich eine ArbN beim BR beschwert, dann hat er darüber zu befinden ob die Beschwerde gerechtfertigt ist oder nicht. Danach hat er beim Arbeitgeber vorzusprechen und ihn aufzufordern, dass er darauf hinwirkt, dass die Situation bereinigt wird. Hier scheint aber der BR sein Amt zu verkennen. Wenn der BR dich nicht hört, hast Du auch die Möglichkeit dich beim ArbGeb zu beschweren.
Erstellt am 17.06.2021 um 10:15 Uhr von petermännchen
@rtjum: "Ich befürchte Dir wird hier gleich wieder irgendjemand sagen, dass dies ein BR-Forum ist und Du als Vorgesetzter, so zumindest erweckt Dein Beitrag den Eindruck, hier nix zu suchen hast." - nach Klick auf den Button "Spielregeln" kann man folgendes lesen: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Beiträge zum übergeordneten Themenkreis „Betriebsräte“ passen.
Fragen, die eine Einzelperson betreffen und keinen mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zur Tätigkeit von Betriebsrat / SBV / JAV haben, werden gelöscht.
Für andere Themen bzw. Fragen zu Einzelpersonen ohne Betriebsrats-Bezug möchten wir Sie auf andere »Foren« verweisen.
Erstellt am 17.06.2021 um 12:29 Uhr von BRHamburg
Ein Betriebsrat muss nicht unparteiisch sein. Er sollte möglichst in solchen Fällen objektiv sein. Aber das gelingt leider nicht immer. Du könntest versuchen in einem persönlichen Gespräch mit den Betroffenen Kollegen und im Beisein des BR zu klären was der Grund ist für die Anschuldigungen. Vieleicht ist es deine Art oder dein Verhalten. Etwas das dir persönlich nicht auffällt, den anderen aber das Gefühl gibt du würdest sich schlechter behandeln. Es wäre ein Versuch wert.
Erstellt am 17.06.2021 um 12:33 Uhr von §§reiter
Das der Betriebsrat Dich nicht von sich aus anhören will, heißt nicht, dass Du Dir nicht trotzdem Gehör verschaffen kannst.
Du könntest selbst eine Beschwerden (§ 85 BetrVG) an den Betriebsrat richten und Dich darüber beschweren, dass diese Person wissentlich Unwahrheiten über Dich verbreitet, welche sich negativ auf Dein Beschäftigungsverhältnis auswirken könnten.
Wenn sich wirklich, wie Du schreibst, herausgestellt hat, dass die Person gelogen hat, dann wird dem BR nicht viel anderes übrig bleiben, als Deine Beschwerde als berechtigt zu erachten und entsprechend beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Täte er das nicht, würde er sich einer Pflichtverletzung schuldig machen.
Überprüfbar wäre das Ganze für Dich auch, da der Arbeitgeber Dich über die Behandlung Deiner Beschwerde zu unterrichten hat (§ 85 Abs. 3 BetrVG in verb. mit § 84 Abs. 2 BetrVG).
Erstellt am 17.06.2021 um 13:33 Uhr von rtjum
@petermännchen
was soll uns das jetzt sagen?