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Zweimal Probezeit

V
vitalis
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG mit einem AN der schon einmal ( vor 2 Jahren) im Betrieb war,die gleiche Stelle in der gleichen Abteilung wieder besetzt nochmal Probezeit vereinbaren ? Gibt es eine Gesetzesgrundlage dazu?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

19.05.2010 um 19:44 Uhr

@Vitalis Ja das geht. Ohne Probleme...

R
rkoch

20.05.2010 um 12:23 Uhr

Kölner > Ja das geht. Ohne Probleme...

... Sofern die Probezeit nicht zugleich einen befristeten Arbeitsvertrag darstellt, wie oft üblich (befristet zur Probe). Die Befristung würde nicht mehr gehen, auch nicht nach §14 (1) Nr. 5 TzBfG! Dazu Wedde ArbR:

Die Beschäftigung zur Probe ist zulässig, um vor einer längeren arbeitsvertraglichen Bindung die fachliche und persönliche Eignung für die vorgesehene Tätigkeit zu testen. Das gilt sowohl für den AG als auch für den AN (BAG 30. 9. 1981 7 AZR 789/78 Nr. 61 § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).


Die Erprobung darf allerdings nicht schon in einem vorgeschalteten Arbeitsverhältnis stattgefunden haben.


Ansonsten Frage ich mich, was der AG mit dieser Probezeit ausdrücken will....

Nach KSchG greift der Kündigungsschutz (Notwendigkeit der Begründung) nach 6 Monaten des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Innerhalb dieser 6 Monate kann ohne Begründung gekündigt werden, auch wenn diese Zeit nicht explizit als Probezeit erklärt ist. Nach den 6 Monaten muss der AG die Kündigung begründen, auch wenn er diese Zeit als Probezeit erklärt.... Was will der AG also eigentlich bezwecken?

W
Waschbär

20.05.2010 um 14:32 Uhr

@rkoch, er Schrieb > ... der schon einmal ( vor 2 Jahren) im Betrieb war.."

Wo liesst du Befristung ? Ich lese Arbeitsvertrag Beendet. Neuer Arbeitsvertrag mit Probe zeit.

Also waren es Zwei un abhänige Arbeitsverträge und da kann (ich schreibe kann) der Ag wieder Probezeit verlangen.

Nach zwei Jahren abwesenheit( wegen beendigung Arbeitsverhältniss) des ANs , macht für mich eine Probezeit sinn ( veränderungen!)

Was der Ag bewzecken will kann ich mir denken. Und ich würde auch so handeln. Drum Prüfe mit wem du dich ggf ewig Bindest.

R
rkoch

20.05.2010 um 15:22 Uhr

@ Waschbär

IMO verkennts Du den Kern meiner Aussage....

Probezeit schön und gut, das ist nur ein Wort, das im Gesetzestext nur ivm. §14 (1) Nr. 5 auftaucht. Welche rechtliche Konsequenz verspricht sich ein AG aus dem Wort Probezeit? Was würdest Du denn mit diesem Wort erreichen wollen, wenn Du auch so handeln würdest?

@Vitalis Wäre also schön wenn Du konkret erklären könntest wie der entsprechende Probezeitpassus tatsächlich lautet.

Drum Prüfe mit wem du dich ggf ewig Bindest.

... aber die einzige Variante von vorne herein NICHT eine EWIGE Bindung einzugehen ist doch eine Befristung.... Und ich habe nicht behauptet, das der AG den Vertrag nach §14 (1) Nr. 5 TzBfG befristet hat. Aber WENN er es hat, dann ist das nach obigem Kommentar unzulässig.

Auf dem Papier kann ich tun und lassen was ich will. Ich würde auch als AG in jeden Vertrag reinschreiben 50 Jahre Probezeit, in der ohne Grund und Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Nur ist das wertloses Papier, da gegen KSchG bzw. BGB verstößt. Und wenn ich einen AN innerhalb der ersten 6 Monate wegen was auch immer wieder los werden will brauch ich das Wort Probezeit nicht in den Mund zu nehmen geschweige denn aufs Papier zu schreiben. Dazu brauch ich nur das KSchG.

Insofern weiß ich nicht was Du mir sagen willst....

W
Waschbär

20.05.2010 um 15:37 Uhr

@rkoch, was ich mit der Probezeit ereichen würde? Fristlose Kündigung in der selben ohne langes rum Eiern. Der An war vor Zwei Jahren in der Firma, ob er oder die Firma das Arbeitsverhältniss beendet hat ist unkalr aber auch egal. Wichtig wäre mir schon den AN nach so langer Zeit wieder zu "erproben" ob er wirklich geeignet ist oder noch geeignet ist. Zweijahre sind eine lange Zeit um sich zu "verändern" ob Positiv oder Negativ. ggf hätte AN ja auch bei Einstellung fragen können ob Probe nicht enfällt. oder der AG hätte sie entfallen lassen, ist ja keine Pflicht die Probezeit ! Aber ich glaube irgendwas hat den AG bewegt die Probezeit durchzuführen. Eine Probezeit hat ja bekanntlich AUCh für den AG ein grossennachteil (Kündigungsverhalten AN).

Kündigung in der Probezeit klingt besser ..... Und du weisst ja, der Klang ist der Grund das der Song gut an kommt.

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