Verfahren bei erneuter Freistellung
Hallo Zusammen,
ich bin seit 4 Jahren freigestelltes BR- Mitglied und hab da mal ne Frage:
Höchstwahrscheinlich werde ich wieder freigestellt. Wie läuft das Procedere dahingehend ab? Beschluss nach § 38 BetrVG läuft nach der konst. Sitzung. Danach wird der AG benachrichtigt, wer freigestellt werden soll. Müssen im Falle das ich wieder freigestellt werde, Beratungen mit dem AG geführt werden? Muss ich in der Zwischenzeit wieder der betrieblichen Arbeit nachgehen oder besteht ein Übergangsmandat?
Community-Antworten (8)
19.05.2010 um 18:03 Uhr
varus, Du bist schon seit vier Jahren freigestellt...und fragst das....sorry...
Also: Ist denn Eure Amtszeit schon vorbei? Normalerweise sollte doch die Amtszeit des alten BR länger laufen als die konstituierende Sitzung des neuen BR. Dann stellt sich diese Frage nicht. Dann würde z. B. bei einer anderslautenden Freistellung erst am Ende der Amtszeit gewechselt, da die Amtszeit des neuen BR erst am nächsten Tag beginnt. Und dann hätte man auch genug Zeit, sich mit dem AG zu beraten.
Wenn Ihr aber zu spät gewählt habt und die Amtszeit des alten BR schon vorbei ist, dann bist Du zur Zeit auch nicht freigestellt und müsstest eine Vereinbarung mit dem AG treffen oder an den alten AP zurück.
19.05.2010 um 19:07 Uhr
Bei dem lächelnden Nachtisch , der 8 Jahre freigestellt war , haben dich die Fragen der Unwissenheit doch auch nicht gestört. Nur weil du dich seit gestern mit dieser Frage auseinandersetzt und jetzt die Antwort kennst.
19.05.2010 um 19:13 Uhr
@Pappnase ist das Ding eigentlich angewachsen, oder kannst Du es nachts auch ablegen?
19.05.2010 um 19:14 Uhr
Pappnase, Du meinst nicht mich, oder? Wenn doch, dann muss ich Dich leider enttäuschen, Deine Vermutungen sind sowas von falsch...;-))
19.05.2010 um 21:04 Uhr
Hallo Lotte! Wo steht dies mit dem Überhangsmandat?
DerNeue
19.05.2010 um 22:26 Uhr
Hallo DerNeue, Überhangsmandat? In § 21 BetrVG ist die Amtszeit des BR eindeutig geregelt. So lang ist auch die Amtszeit der Freigestellten.
28.05.2010 um 21:26 Uhr
Pappnase, Du meinst nicht mich, oder? Wenn doch, dann muss ich Dich leider enttäuschen, Deine Vermutungen sind sowas von falsch...;-)) Antwort 5 Erstellt am 19.05.2010 um 17:14 Uhr von Lotte
Steht doch in der Zeitung!
29.05.2010 um 00:41 Uhr
Pappnase, "Bei dem lächelnden Nachtisch , der 8 Jahre freigestellt war , haben dich die Fragen der Unwissenheit doch auch nicht gestört. Nur weil du dich seit gestern mit dieser Frage auseinandersetzt und jetzt die Antwort kennst." Das steht in der Zeitung? Interessant... Du bist bestimmt ein überaus netter Mensch, ein richtig toller Zeitgenosse...
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