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Verfahren bei erneuter Freistellung

V
varus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich bin seit 4 Jahren freigestelltes BR- Mitglied und hab da mal ne Frage:

Höchstwahrscheinlich werde ich wieder freigestellt. Wie läuft das Procedere dahingehend ab? Beschluss nach § 38 BetrVG läuft nach der konst. Sitzung. Danach wird der AG benachrichtigt, wer freigestellt werden soll. Müssen im Falle das ich wieder freigestellt werde, Beratungen mit dem AG geführt werden? Muss ich in der Zwischenzeit wieder der betrieblichen Arbeit nachgehen oder besteht ein Übergangsmandat?

89608

Community-Antworten (8)

L
Lotte

19.05.2010 um 18:03 Uhr

varus, Du bist schon seit vier Jahren freigestellt...und fragst das....sorry...

Also: Ist denn Eure Amtszeit schon vorbei? Normalerweise sollte doch die Amtszeit des alten BR länger laufen als die konstituierende Sitzung des neuen BR. Dann stellt sich diese Frage nicht. Dann würde z. B. bei einer anderslautenden Freistellung erst am Ende der Amtszeit gewechselt, da die Amtszeit des neuen BR erst am nächsten Tag beginnt. Und dann hätte man auch genug Zeit, sich mit dem AG zu beraten.

Wenn Ihr aber zu spät gewählt habt und die Amtszeit des alten BR schon vorbei ist, dann bist Du zur Zeit auch nicht freigestellt und müsstest eine Vereinbarung mit dem AG treffen oder an den alten AP zurück.

P
Pappnase

19.05.2010 um 19:07 Uhr

Bei dem lächelnden Nachtisch , der 8 Jahre freigestellt war , haben dich die Fragen der Unwissenheit doch auch nicht gestört. Nur weil du dich seit gestern mit dieser Frage auseinandersetzt und jetzt die Antwort kennst.

R
rainerw

19.05.2010 um 19:13 Uhr

@Pappnase ist das Ding eigentlich angewachsen, oder kannst Du es nachts auch ablegen?

L
Lotte

19.05.2010 um 19:14 Uhr

Pappnase, Du meinst nicht mich, oder? Wenn doch, dann muss ich Dich leider enttäuschen, Deine Vermutungen sind sowas von falsch...;-))

D
DerNeue

19.05.2010 um 21:04 Uhr

Hallo Lotte! Wo steht dies mit dem Überhangsmandat?

DerNeue

L
Lotte

19.05.2010 um 22:26 Uhr

Hallo DerNeue, Überhangsmandat? In § 21 BetrVG ist die Amtszeit des BR eindeutig geregelt. So lang ist auch die Amtszeit der Freigestellten.

P
Pappnase

28.05.2010 um 21:26 Uhr

Pappnase, Du meinst nicht mich, oder? Wenn doch, dann muss ich Dich leider enttäuschen, Deine Vermutungen sind sowas von falsch...;-)) Antwort 5 Erstellt am 19.05.2010 um 17:14 Uhr von Lotte

Steht doch in der Zeitung!

L
Lotte

29.05.2010 um 00:41 Uhr

Pappnase, "Bei dem lächelnden Nachtisch , der 8 Jahre freigestellt war , haben dich die Fragen der Unwissenheit doch auch nicht gestört. Nur weil du dich seit gestern mit dieser Frage auseinandersetzt und jetzt die Antwort kennst." Das steht in der Zeitung? Interessant... Du bist bestimmt ein überaus netter Mensch, ein richtig toller Zeitgenosse...

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