Erstellt am 19.05.2010 um 07:50 Uhr von Lotte
Guten Morgen ramichi,
das ist aber eine sehr knappe Frage. Gebe mal eine knappe Antwort:
Siehe § 26 BetrVG. Es wird gewählt = meiste Stimmen = BRV
Erstellt am 19.05.2010 um 08:14 Uhr von Vannelle
Falls Du/Ihr noch kein BetrVG habt:
§26 (1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
Es wird ein Wahlleiter innerhalb des Gremiums bestimmt und dann noch entschieden ob geheim oder offen. Einfache Mehrheit reicht.