Stellvertretung Betriebsratsvorsitz - zwingend erforderlich?
Hallo!
Ich bin die Vorsitzende eines Betriebsrats mit 9 Mitgliedern, und mich würde aus gegebenem Anlass interessieren: wenn sich meine derzeitige Stellvertreterin in Mutterschutz/Erziehungsurlaub verabschiedet und es keine/N Freiwillige/N für die Nachfolge gibt, was geschieht dann mit dem Gremium?
Community-Antworten (6)
07.01.2008 um 13:51 Uhr
Hallo LLu, die Stellvertretende Vorsitzende ist rechtlich nur zeitweise verhindert nicht ausgeschieden. Wenn sie möchte kann sie auch weiterhin an den Sitzungen teilnehmen. Sinnvoll wäre aber sie würde die Position niederlegen und ihr würdet eineN neueN Stelli wählen.
07.01.2008 um 13:57 Uhr
@LLu, einen Stellvertreter schreibt das BetrVG ZWINGEND vor!
§ 26 BetrVG DKK II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, Allgemeine Grundsätze, Rn. 3
Deine Stellvertreterin sollte vor ihrem Mutterschutz von ihrem Amt zurücktreten und ihr wählt einen neuen. Sie bleibt nach wie vor Betriebsrat, kann an Sitzungen teilnehmen, wenn sie will!
07.01.2008 um 14:06 Uhr
vielen Dank für die prompten Antworten :-) genau das ist mein Problem - meine bisherige Stellvertreterin wird zurücktreten oder Ihr Amt ruhen lassen (das klären wir noch, Nachrücker sind da), aber das Gremium kann doch nicht ernsthaft eine/N Stellvertreter/In wählen, die das Amt nicht haben/machen will?!
07.01.2008 um 14:37 Uhr
@LLu,
doch! Ihr müsst!
Die Wahl ist eine "....gesetzliche Pflichtaufgabe....Wird sie pflichtwidrig nicht vorgenommen, kann dies gemäß § 23 zur Auflösung des BR führen..."
findest du auch in der obengenannten Randnummer.
Ich glaube, du musst deinem Gremium mal klarmachen, dass man nicht einfach sagen kann: keiner will, lassen wir's halt.......
07.01.2008 um 14:40 Uhr
@Mona-Lisa - du sprichst mir aus der Seele. Ich bin allmählich richtig sauer wegen der Sache. Danke für den Schupps!
07.01.2008 um 14:42 Uhr
@LLu,
gern geschehen!
Gib den "Schubbs" aber auch weiter! ;-))
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