Erstellt am 18.05.2010 um 22:16 Uhr von Spock
na ja
Schachtel öffnen, Kippe rausholen, anzünden, und bevor der filter feuer fängt, das ding in irgendeine ecke werfen
was wollt ihr regeln ?
Recht auf rauchfreien Arbeitsplatz (gibts schon )
rauchen nur in der pause ? ausstempeln ?
wo darf geraucht werden ? wann darf geraucht werden ?
die gesetzlichen Regelungen in Verbindung bringen mit den betrieblichen Möglichkeiten, dazu noch die Einigung mit dem AG erzielen, und ihr habt eure BV
Erstellt am 19.05.2010 um 06:52 Uhr von Dielöwin
Guten Morgen
Unsere BV beinhaltet: Es darf nur in ausgewiesenen Raucherzonen gebafft werden, ferner müssen wir uns auch (leider) ausstempeln auch MA die nicht Rauchen sondern Kaffeepause machen.. sollen ja nicht bevorteilt werden.Bei Verstoß gegen diese BV gibts zuerst eine Ermahnung im wiederholten Fall eine Abmahnung. Aber passt auf laßt euch nicht vor den Karren der GL spannen um die MA zu überprüfen ob sie auch wirklich ausstempeln. Vielleicht hilft Dir das etwas weiter.
Erstellt am 19.05.2010 um 07:03 Uhr von Forentroll
Es gibt nur leider einen Nichtraucherschutz! Kein Raucherschutz!
Kleiner Hinweis: Ich bin Nichtraucher!
Unser Schwesterunternehmen rüht auch in diesem Topf undwill eine BV. Wir nicht! Und wir wissen wieso. Wie Dielöwin schon schreibt, hat so eine BV mehr Nachteile als alles andere.