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Versicherung

H
Hanuta
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, kann man sich als Betriebsrat über eine Versicherung, artähnlich wie Geschäftsleiter oder Architekten, absichern?

1.23303

Community-Antworten (3)

S
snickers

18.05.2010 um 22:55 Uhr

wozu ?

da der BR vermögenslos ist, wogegen soll er sich absichern ?

F
Forentroll

19.05.2010 um 09:06 Uhr

So lange du nach besten Gewissen und Wissen berätst, kann dir keiner was! Sobald du absichtlich falsch berätst zahlt auch keine Versicherung!

Und wenn der BR verklagt wird muss der AG die Kosten übernehmen! Auch die Gewerkschaft vertritt einen vor Gericht!

R
ridgeback

19.05.2010 um 09:12 Uhr

Hanuta, Der Betriebsrat als Organ haftet auch nicht wegen unerlaubter Handlungen, d. h. es gibt keine Schadensersatzansprüche einzelner Arbeitnehmer gegen den Betriebsrat. Dagegen haften z. B. einzelne Betriebsratsmitglieder nach den allgemeinen Regeln des BGB. Handeln die Betriebsratsmitglieder im Namen des Betriebsrats außerhalb der im Betriebsverfassungsgesetz geregelten Bereiche, haften sie persönlich.

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