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Auszählung / Höchstzahl

M
Monthy
Nov 2016 bearbeitet

Heute war bei uns BR Wahl und ich begreife die Auszählung nicht. Der BR muss aus 7 Leuten bestehn. Und davon müssen 4 Männer 3 Frauen sein. eine Liste X (hat 5 Frauen und 6 Männer ) hat 66 Stimmen und die zweite Liste Y (hat keine Frau) 43 Stimmen. Könnt ihr mir erklären wie die Sitzverteilung aussieht. Die Minderheit (Frauen) muss wohl berücksichtigt werden. Danke

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Community-Antworten (4)

P
peters

18.05.2010 um 02:13 Uhr

davon müssen 4 Männer 3 Frauen sein

Falsch. Es muss heißen, im BR müssen mindestens 3 Frauen sein.

Leider hast du nicht geschrieben, an welcher Stelle die Frauen in der Liste stehen.

Die Höchstzahlen würden so lauten:

Liste X......Platz .........Liste Y.....Platz 66 ...........1 ..................43........2 33............3...................21,5.....5 22............4...................14,3......7 16,5.........6...................10,8.......- 13,2..........-...................8,6.......-

Sind in der Liste X unter den 4 Gewählten keine 3 Frauen, so kann die Liste Y das Minderheitengeschlecht nicht erfüllen, da sie keine Frau in der Liste hat. Somit würde ein (oder gar mehrere) Plätze im BR von der Liste Y an die Liste X fallen, bis 3 Frauen im BR vertreten sind.

M
Monthy

18.05.2010 um 03:13 Uhr

Die liste X 66St. ..... liste Y 43 St.

  1. Mann ..... 1.Mann
  2. Mann ..... 2.Mann
  3. Mann ..... 3.Mann
  4. Frau .... 4.Mann
  5. Frau .... 5.Mann
  6. Mann ..... 6.Mann
  7. Frau .... 7.Mann

So war die Listenplatzverteilung. Wenn also 3 Frauen min. vertreten sein müssen, wären dann 6 sitze für liste X und 1 sitz für Y?

P
peters

18.05.2010 um 09:33 Uhr

So ist es. Dumm gelaufen für Liste Y, würde ich sagen. Aber das war schon vor der Auszählung absehbar.

T
Taurus

18.05.2010 um 17:08 Uhr

Da bemühen wir doch mal das Gesetz:

An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört, tritt in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts in der Minderheit. Enthält diese Vorschlagsliste keine Person des Geschlechts in der Minderheit, so geht dieser Sitz auf die Vorschlagsliste mit der folgenden, noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit über. Entfällt die Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten zugleich, so entscheidet das Los darüber, welcher Vorschlagsliste dieser Sitz zufällt. Das Verfahren nach den Nummern 1 und 2 ist so lange fortzusetzen bis der Mindestanteil der Sitze des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes erreicht ist.Bei der Verteilung der Sitze des Geschlechts in der Minderheit sind auf den einzelnen Vorschlagslisten nur die Angehörigen dieses Geschlechts in der Reihenfolge ihrer Benennung zu berücksichtigen. Verfügt keine andere Vorschlagsliste über Angehörige des Geschlechts in der Minderheit, verbleibt der Sitz bei der Vorschlagsliste, die zuletzt ihren Sitz zu Gunsten des Geschlechts in der Minderheit nach Nummer 1 hätte abgeben müssen.

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