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Vertragsverlängerung

S
Senga4803
Jun 2021 bearbeitet

Der Jahresvertrag einer Aushilfe neigt sich dem Ende zu... jetzt bekommen wir für sie statt einer Weiterbeschäftigung, einen neuen Vertrag vorgelegt: " die Arbeitnehmerin wird in der Abteilung...eingestellt. Das Arbeitsverhältnis wird nach Paragraph 14 Abs.2 TzBfG vom 01.09.21 bis 28.02.22 befristet- ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes- abgeschlossen".

Ist das so üblich ? :-(

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Community-Antworten (3)

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RudiRadeberger

11.06.2021 um 18:36 Uhr

Ja, das ist so üblich. Wenn sie bisher beispielsweise einen 1-Jahresvertrag hatte, der jetzt zum 31.08.2021 ausläuft, darf ihr der AG einen weiteren befristeten Vertrag anbieten. Die weitere Befristung kann ohne Vorliegen eines Sachgrundes erfolgen.

Wiederholen kann er das allerdings nicht unbegrenzt. Nach zwei Jahren sachgrundloser Befristung kann er nur noch einen unbefristeten Vertrag anbieten. Oder aber eben gar nichts.

R
RudiRadeberger

11.06.2021 um 18:40 Uhr

gibt aber noch einige weitere Ausnahmen...

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Pickel

12.06.2021 um 22:24 Uhr

„ Nach zwei Jahren sachgrundloser Befristung kann er nur noch einen unbefristeten Vertrag anbieten. Oder aber eben gar nichts.“

Das stimmt nicht

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