"Hospitation" antelle von Einarbeitung
Hallo Forumsteilnehmer,
wir haben folgendes Problem: Unser AG will eine Stelle intern besetzen und hat dafür auch schon eine Kollegin vorgesehen. Diese Kollegin ist seit Freitag letzter Woche in der Filiale und sollte eingearbeitet werden. Da wir den AG schon darauf hingewiesen haben, dass wir auf eine Stellenausschreibung bestehen, die noch nicht geschaltet wurde, "hospitiert" diese Kollegin nun in der Filiale. Haben wir dagegen eine Handhabe?
Community-Antworten (6)
17.05.2010 um 15:27 Uhr
@caedmon, wo gegen Das der Ag die Frau nun ein Hospi machen lässt? Er kann sie soagr gegebn euern willen Einstellen, dazu muss er aber fix bei wieder spruch zum Arbeitsgericht.
für diesen fall solltet ihr aber mehr in der handhaben als nur " prinzip". Solltet ihr aber in der Firma inresetten haben habt ihr gute Optionen. ggf nutzt dieses für euch ! erzeiwingt eine BV !!!! Inten vor Extern. Das ist der Sieg euer....
17.05.2010 um 15:47 Uhr
................So unterfällt auch die Einstellung eines Praktikanten dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG. Das bedeutet, dass der jeweilige Praktikant erst nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrats eingesetzt werden darf......
17.05.2010 um 16:06 Uhr
Ist denn eine Hospitation mit einem Praktikum gleichzusetzen?
17.05.2010 um 16:18 Uhr
@caedmon, wo is den der unterschied ?????
17.05.2010 um 16:26 Uhr
@Waschbär sitz platz rolle rum .-) (schrecklich wenn Waschbären rollig werden..... ) @immi mail mal den waschbär .... bitte !
@caedmon Nach meiner Bildung ist der unterschied der das ein Praktikum(ka) über einen Zeitraum von zwei bis etwa sechs Wochen, manche sogar bis zu einem Jahr dauern (Anerkennungspraktika beispielsweise) In dieser Zeit werden die Praktikanten normalerweise von einem speziell für sie abgestellten Betreuer mit den in der Berufspraxis gängigen Methoden bekannt gemacht und üben diese auch in der Praxis. Eine Hospitation kann während eines Praktikums nebenher laufen, sie ist lediglich eine Beobachtungsphase die einen oder mehrere Tage anhält in der sich der Beobachter lediglich durch seine eigenen Wahrnehmungen mit der Materie vertraut macht, sie aber keinesfalls auch gleichzeitig übt. Die Übungsphase kommt erst dann, wenn die Beobachtungsphase komplett abgeschlossen ist.
17.05.2010 um 19:42 Uhr
Danke für die Hilfe! Das ist ein echt blödes Problem. Der AG dreht sich das so rum, wie er will und so richtig ist es nicht greifbar. Aber für´s nächste Mal sind wir schlauer.
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