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Entsendung mit ruhendem Arbeitsvertrag

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Nicolaetta
Jun 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zu einem Mitarbeiter, der auf eigene Initiative einen Entsendungsvertrag (zu einer Unternehmenstochter in der Schweiz) unterschrieben hat und sein aktueller Arbeitsvertrag (deutsche GmbH) für die auf unbestimmte Entsendungszeit ruht. Fällt dieser Mitarbeiter immer noch unter den Schutz den Betriebsrates, darf er an Betriebsversammlungen, Wahlen etc. teilnehmen oder gilt das nur für die im Gesetzt genannten Beispiele wie Elternzeit, Sabbatical und Wehrdienst? Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Wochenende!

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Community-Antworten (3)

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celestro

11.06.2021 um 17:10 Uhr

finde die Sache derart speziell, das ich empfehle, da einen Fachanwalt für zu Rate zu ziehen.

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Catweazle

11.06.2021 um 18:17 Uhr

Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis entfallen die Hauptpflichten (Arbeitsleistung und Lohn). Die Nebenpflichten bleiben bestehen. Er bleibt Mitarbeiter des Betriebes.

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DummerHund

11.06.2021 um 22:01 Uhr

Es ist so wie Catweazle schreibt. Ich hatte vor 10 Jahren auch ein ruhendes Arbeitsverhältnis für 1 Jahr als ich von Niedersachsen nach Sachsen umgezogen bin und mir hier eine Existenz aufbauen wollte. Wäre ich hier gescheitert hätte ich sofort wieder meinen alten Arbeitsplatz gehabt. Obwohl ich hier dann normal auf Steuerkarte gearbeitet hat mir der Betrieb wo ich den ruhenden Arbeitsvertrag hatte für das Jahr sogar den Urlaub voll gewährt, Weihnachtsgeld gezahlt und meine Prämie zum 10 jährigem Dienstjubiläum. Mein Amt als BRM und stellv. KBRV hatte ich aber nieder gelegt.

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