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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fragen zur konstituierenden Sitzung

N
NadineK
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir möchten die gewählten BR-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung einladen und hätten noch zwei Fragen, zu denen wir keine eindeutige Antwort gefunden haben:

  • Wie wird der Wahlleiter gewählt? Handzeichen, Anonym? Oder ist das sogar egal?
  • Muss/Darf nur der Wahlvorstandsvorsitzende teilnehmen oder muss/darf der komplette Wahlvorstand bei der Sitzung anwesend sein?

Vielen Dank für eure Hilfe

Nadine

1.43508

Community-Antworten (8)

A
alleneune

17.05.2010 um 15:55 Uhr

Nadine

a. egal b. nur der wahleiter muss einleiten c gerne

A
Anika

17.05.2010 um 16:25 Uhr

Sorry, eine Frage zu der Antwort^^:

da bei b) vom "Wahlleiter" die Rede ist, hier noch einmal die Frage:

Ist bei der Sitzung nur der Wahlvorstandsvorsitzende anwesend oder darf der gesamte Wahlvorstand mit dabei sein?

Vielen Dank :-)

D
DonJohnson

17.05.2010 um 16:28 Uhr

Der WVV läd ein und leitet die Wahl zum Wahlleiter. Ist dieser gewählt, verläßt der WVV den Raum...

L
lister

17.05.2010 um 17:24 Uhr

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet zunächst die erste Sitzung des BR. Der BR wählt zunächst aus seiner Mittte einen Wahlleiter. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes kann nicht zum Wahlleiter gewählt werden, wenn er nicht gleichzeitig in den BR gewählt worden ist. Wenn der Wahlleiter gewählt ist, übernimmt er die weitere Leitung der sitzung. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes verlässt nun den Raum, wenn er nicht gleichzeitig in den BR gewählt worden ist. Der Wahlleiter lässt den BR-vorsitenden wählen, der dann die Leitung der weiteren konstituierenden Sitzung übernimmt. In dem Moment, in dem BR-vorsitz und sein Stellvert.gewählt sind ,ist der BR konstituiert und voll handlungsfähig. Ich würde über Handzeichen abstimmen. Der gesamten Wahlvorstand muss teilnehmen.

N
NadineK

17.05.2010 um 17:27 Uhr

Vielen lieben Dank für die Hilfe! Dann kann's ja jetzt losgehen :)

LG Nadine

R
ridgeback

17.05.2010 um 17:35 Uhr

Nadine, nach § 29 Abs. 1 BetrVG ist der Wahlvorstand vertreten durch seinen Vorsitzenden und nicht durch den kompletten Wahlvorstand.

A
alleneune

17.05.2010 um 17:48 Uhr

DonJohnson Danke, genau das wollte ich so schreiben.Bist du auch von Waschbär getrimmt worden?

D
DonJohnson

17.05.2010 um 17:50 Uhr

@alleneune Nee, nciht wirklich...

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