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BR-Pflichten

M
Marina
Jan 2018 bearbeitet

Habe an den Betriebsrat einen Brief geschrieben und mich über Zustände in unserer Abteilung beschwert.Habe nun erfahren das dieser Brief zwar vom Br zur kenntnis genommen u.abgeheftet wurde,aber etwas später aus dem Ordner verschwunden war.ich bin darüber sehr sauer.wie soll ich mich jetzt verhalten?

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Community-Antworten (2)

T
tiktak

16.05.2010 um 16:37 Uhr

Hallo Marina, hat deinen BR Sprechstunde eingerichtet?Warum schreibst du den Brief,gehst du einfach zum BRV , sagst du ihm das du ein Termin willst und Thema erledigt.Keine hat dann die Möglichkeit etwas schriftliches gegen dich zu benutzen.

N
nicoline

16.05.2010 um 18:19 Uhr

Hallo Marina, Du hast die Möglichkeit, noch einen Brief zu schreiben. Dieses mal schreibst Du oben drüber

Beschwerde nach § 85 BetrVG

schilderst dann Dein Anliegen

und schreibst zum Schluss, der BR möge Dir bitte mitteilen, ob er Deine Beschwerde für berechtigt hält.

Tut er dieses, ist er verpflichtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.

§ 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat (1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. (2) Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist. (3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten. § 84 Abs. 2 bleibt unberührt.

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