BR-Vorsitzender, Bezahlung, Freistellun, Vollbeschäftigung
Hallo allerseits, ich bin letztes Jahr als Betriebsrat gekündigt worden, weil unsere Abteilung geschlossen wurde und es für uns keine Arbeit mehr gab. Diese Arbeit wurde aber nur in eine andere GmbH verlegt. Der Richter gab mir recht, dass es für mich in einem so großen Betrieb Arbeit geben müsste, oder sie müssten eine große Summe bezahlen. Ich habe dann mit meinem Betrieb einen Vergleich geschlossen, dass ich im Jahre 2011 im Februar wieder eingestellt werde. Ich bin nach wie vor Betriebsrat, weil ich eine geringfügige Beschäftigung angenommen habe. Am 18.Mai 2010 sind Betriebsratswahlen, ich habe mich aufstellen lassen, stehe in der Liste ganz oben und werde für das Amt des Betriebsratsvorsitzenden kandidieren und das auch´werden. Meine Fragen sind folgendermaßen: Habe ich nach der konstituierenden Sitzung am 31.Mai, falls ich Betriebsratsvorsitzender werden würde, das Recht, wieder voll eingestellt zu werden, weil ja ein Betriebsratsvorsitzender jeden Tag für die Belegschaft da sein sollte meiner Meinung nach? Wir sind 120 Mitarbeiter, wie ist es da mit der Freistellung des BR-Vorsitzenden? Wie wäre meine Bezahlung, weil ich ja geringfügig beschäftigt bin. Werde ich nach den letzten 7 Monaten aus dem Jahr 2009 bezahlt oder nach dem neuen Vertrag im Jahr 2011 oder wie soll ich meine Ansprüche geltend machen?
Community-Antworten (2)
13.05.2010 um 22:16 Uhr
halei Du hast mit dem AG einen Vergleich geschlossen, dass du im Februar 2011 wieder eingestellt wirst. Kommt der AG diesem Vergleich nicht nach, dürfte das Eintreiben dieses Vergleichs schwierig sein und das auch, wenn der Vergleich auf Anregung des ArbG erfolgte.
Bist du geringfügig Beschäftigt und wirst in den BR gewählt, hast du bei einer Freistellung Anspruch auf das Gehalt was du erhalten hättest wenn du arbeiten würdest. Ändert sich etwas an deinem Arbeitsvertrag, hier zum Beispiel eine Vollzeitanstellung mit entsprechender Gehaltsanpassung, so ist auch bei einer Freistellung für den BR deine Vergütung entsprechend anzupassen.
13.05.2010 um 23:35 Uhr
Hallo halei, Habe ich nach der konstituierenden Sitzung am 31.Mai, falls ich Betriebsratsvorsitzender werden würde, das Recht, wieder voll eingestellt zu werden, Nein, dieses Recht entsteht nicht aus dem Betriebsratsvorsitz.
Wir sind 120 Mitarbeiter, wie ist es da mit der Freistellung des BR-Vorsitzenden? Vom Gesetz her steht Euch bei 120 Beschäftigten keine Freistellung zu, erst ab 200 MA. Es steht Euch aber frei, eine zu verhandeln oder vor Gericht zu erstreiten. Ob das der Richtige Weg wäre, kann ich nicht beurteilen.
Wie wäre meine Bezahlung, weil ich ja geringfügig beschäftigt bin. Solltest Du freigestellt werden, wird der Verdienst des jetzigen Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegt.
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