Hallo allerseits,
ich bin letztes Jahr als Betriebsrat gekündigt worden, weil unsere Abteilung geschlossen wurde und es für uns keine Arbeit mehr gab. Diese Arbeit wurde aber nur in eine andere GmbH verlegt. Der Richter gab mir recht, dass es für mich in einem so großen Betrieb Arbeit geben müsste, oder sie müssten eine große Summe bezahlen. Ich habe dann mit meinem Betrieb einen Vergleich geschlossen, dass ich im Jahre 2011 im Februar wieder eingestellt werde. Ich bin nach wie vor Betriebsrat, weil ich eine geringfügige Beschäftigung angenommen habe. Am 18.Mai 2010 sind Betriebsratswahlen, ich habe mich aufstellen lassen, stehe in der Liste ganz oben und werde für das Amt des Betriebsratsvorsitzenden kandidieren und das auch´werden.
Meine Fragen sind folgendermaßen:
Habe ich nach der konstituierenden Sitzung am 31.Mai, falls ich Betriebsratsvorsitzender werden würde, das Recht, wieder voll eingestellt zu werden, weil ja ein Betriebsratsvorsitzender jeden Tag für die Belegschaft da sein sollte meiner Meinung nach?
Wir sind 120 Mitarbeiter, wie ist es da mit der Freistellung des BR-Vorsitzenden?
Wie wäre meine Bezahlung, weil ich ja geringfügig beschäftigt bin. Werde ich nach den letzten 7 Monaten aus dem Jahr 2009 bezahlt oder nach dem neuen Vertrag im Jahr 2011 oder wie soll ich meine Ansprüche geltend machen?