Erstellt am 12.05.2010 um 10:34 Uhr von Kölner
@häschen
??
Was Ihr da gelernt habt, erschliesst sich mir nicht. Kannst Du mal mit einer Antwort zu einem bestehenden TV um die Ecke kommen?
Erstellt am 12.05.2010 um 10:41 Uhr von häschen
Wir sind an keinen TV gebunden uns wird immer gesagt - so auch am Montag nach einer Verdi Mitgliederversammlung - das wir nur 48 Stunden arbeiten arbeiten dürfen und dann mindestens einer frei.
Danke
Erstellt am 12.05.2010 um 10:46 Uhr von Kölner
@häschen
Ah! 48 Stunden beträgt die maximale AZ pro WOCHE und im Schnitt!
Wenn man also bösartig sein will, kann man das durchaus mal ordentlich dehnen.
Wenn man ganz bösartig sein will (als AG), kann man einem AN durchaus mal 19-30 Tage am Stück 'anbieten'.
Erstellt am 12.05.2010 um 10:53 Uhr von häschen
Anbieten kann er viel aber annehmen wollen wir nicht !!
Was sage ich dem MA der sieben Tage hintereinander 7,25 St arbeitet einen frei hat und weiter ..??? Arbeite weiter,wir können nix tun ?? Nein !!
Erstellt am 12.05.2010 um 11:17 Uhr von Kölner
@häschen
Um den AG zu ärgern, sollte man aber die richtigen Waffen einsetzen: Zum Beispiel eine BV erzwingen.
Erstellt am 12.05.2010 um 14:41 Uhr von Waschbär
@häschen,
das mit der URO Norm 48 Std die Woche kenne ich. Maximal 50 std Woche.
Benötigst du das urteil oder ??? wie was ? wo???
Erstellt am 12.05.2010 um 18:34 Uhr von häschen
Ja liebes Fellknäul ;-)) Gib alles was du hast . An einer BV über Dienstplan arbeiten wir .
Sie übergeht uns im Moment ,legt uns nur das vor wo es keinen Widerstand gibt.
LG
Erstellt am 14.05.2010 um 10:50 Uhr von Waschbär
@Häschen,
ich sende dir das komplett packet. hier erstmal die überschrift 2Mai 2003 ... BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 5.6.2003, 6 AZR 114/02 ..... Daraus folgt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden"
Erstellt am 14.05.2010 um 11:49 Uhr von Petrus
@hasi
> Sie übergeht uns im Moment ,legt uns nur das vor wo es keinen Widerstand gibt.
Dann macht halt ein wenig Widerstand. Z.B. Fordert ihr _rechtzeitig_!!! (z.B. 4 Wochen vorher) die Vorlage des _vollständigen_!!! Dienstplanentwurfs von eurer PDL an.
Passiert das nicht, lest ihr Euch §87(2) durch und handelt danach.