Dienstzeiten
nochmal kurz an Alle : Dienstzeiten in der Pflege, ein Spät oder Frühdienst ist 7,25 Stunden. Nachdem wir immer wieder auf kurze Wechsel hingewiesen haben und das die Ruhezeiten nicht eingehalten werden können reagiert die PDL mit Ignoranz. MA haben jetzt bis zu acht lange Dienste einen frei und wieder Dienst. wir haben bei der GEW gelernt,das nur 48 St gearbeitet werden darf dann frei. Vielleicht kann einer aus der Pflege antworten.
Neuer BR beginnt seine Arbeit erst am 1.07.2010 ----mit Kontrolle vom Dienstplan --- und wir als Alter können bis dahin ja nicht in Winterschlaf fallen--wir haben das mit dem Dienstplan nicht so konsequent gemacht weil es immer geklappt hat, bis zu dem Tag als wir mal STOP gesagt haben. Danke
Community-Antworten (9)
12.05.2010 um 12:34 Uhr
@häschen ?? Was Ihr da gelernt habt, erschliesst sich mir nicht. Kannst Du mal mit einer Antwort zu einem bestehenden TV um die Ecke kommen?
12.05.2010 um 12:41 Uhr
Wir sind an keinen TV gebunden uns wird immer gesagt - so auch am Montag nach einer Verdi Mitgliederversammlung - das wir nur 48 Stunden arbeiten arbeiten dürfen und dann mindestens einer frei. Danke
12.05.2010 um 12:46 Uhr
@häschen Ah! 48 Stunden beträgt die maximale AZ pro WOCHE und im Schnitt! Wenn man also bösartig sein will, kann man das durchaus mal ordentlich dehnen.
Wenn man ganz bösartig sein will (als AG), kann man einem AN durchaus mal 19-30 Tage am Stück 'anbieten'.
12.05.2010 um 12:53 Uhr
Anbieten kann er viel aber annehmen wollen wir nicht !! Was sage ich dem MA der sieben Tage hintereinander 7,25 St arbeitet einen frei hat und weiter ..??? Arbeite weiter,wir können nix tun ?? Nein !!
12.05.2010 um 13:17 Uhr
@häschen Um den AG zu ärgern, sollte man aber die richtigen Waffen einsetzen: Zum Beispiel eine BV erzwingen.
12.05.2010 um 16:41 Uhr
@häschen, das mit der URO Norm 48 Std die Woche kenne ich. Maximal 50 std Woche.
Benötigst du das urteil oder ??? wie was ? wo???
12.05.2010 um 20:34 Uhr
Ja liebes Fellknäul ;-)) Gib alles was du hast . An einer BV über Dienstplan arbeiten wir . Sie übergeht uns im Moment ,legt uns nur das vor wo es keinen Widerstand gibt. LG
14.05.2010 um 12:50 Uhr
@Häschen, ich sende dir das komplett packet. hier erstmal die überschrift 2Mai 2003 ... BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 5.6.2003, 6 AZR 114/02 ..... Daraus folgt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden"
14.05.2010 um 13:49 Uhr
@hasi
Sie übergeht uns im Moment ,legt uns nur das vor wo es keinen Widerstand gibt.
Dann macht halt ein wenig Widerstand. Z.B. Fordert ihr rechtzeitig!!! (z.B. 4 Wochen vorher) die Vorlage des vollständigen!!! Dienstplanentwurfs von eurer PDL an. Passiert das nicht, lest ihr Euch §87(2) durch und handelt danach.
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