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Es steht nichts über Regress im Arbeitsvertrag - kann der Arbeitgeber also jetzt so etwas verlangen?

S
stixer1
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin , meine Frage ist: Kann ein Arbeirtgeber so etwas von den Mitarbeitern verlangen?

  1. Der Mitarbeiter hat bei allen zu verantwortenden Schadensfällen zeitnah einen schriftlichen Bericht einzureichen über den BL an den Kostenstellenverantwortlichen / Leiter IH !! (Beispiele: Handy ins Wasser gefallen, Auto gegen Laternenmast gesetzt, Werkzeugkiste gestohlen, Meßreg vom Zug überrollt, ...., formlos bzw. Ereignisvordruck, bitte auch natürlich wie bisher die fremdverschuldeten über die dann notwendige Schadenanzeige)

  2. Der MA infomiert am besten auch sofort seine Diensthaftpflicht.

  3. Der Kostenstellenverantwortliche prüft auf Arbeitgeberregreß und dokumentiert die Entscheidung.

  4. Bei Entscheidung grob fahrlässig oder schlimmer wird MA über Buchhaltung in Regreß genommen.

  5. Eine funktionierende Diensthaftpflicht , z.B. von der Versicherung, zahlt dann den MA-Regreß, außer evtl. bei Vorsatz und Trunkenheit.

( Obwohl viele Versicherungen Diensthaftpflicht anbieten und abkassieren, kennen nur wenige Versicherungen die Eisenbahnerrisiken und sichern diese auch im Kleingedrucktem ab, )

(Aktuell z. B. : 4 selbstverschuldete Autounfälle mit jeweils 750 Euro Selbstbeteiligung = 3000 Euro Fahrzeugkosten bei gleichzeitig Spitzenplatz Fahrzeugkosten in Nord, das kann jedem, auch mir passieren, aber dafür hat man und habe ich auch eine Diensthaftpflicht)

93001

Community-Antworten (1)

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Petrus

12.05.2010 um 11:14 Uhr

Für eine erste grobe Info zum Thema: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

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