Angestellter Chefarzt will Mitarbeiter in Regress nehmen
Hallo. ein angestellter Chefarzt hat eine Dienstanweisung erlassen, dass die Mitarbeiter in seiner Funktionsabteilung in Regress genommen werden, wenn durch Dokumentationsfehler bzw. fehlender Dokumentation, Leistungen nicht abgerechnet werden können. Diese MA sind in der Klinik angestellt und nicht bei dem Chefarzt. Grundsätzlich kann im ganzen Krankenhaus nur das abgerechnet werden was von den MA die am Patienten arbeiten(Ärzte, Pflege, Physio etc.) , dokumentiert wird. Meine Frage, hat diese Dienstanweisung des Chefarztes rechtlich Bestand ? Kann man das nur einer Abteilung aufdrücken und den Rest des Hauses außen vor lassen ?
Community-Antworten (5)
03.12.2024 um 18:20 Uhr
Für eine Regressforderung ist es belanglos was irgendwer anordnet. Ein Mitarbeiter kann nur dann in Regress genommen werden wenn man ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nicht und bei mittlerer teilt sich das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. Wo da aber die Abgrenzungen sind da kann ich nicht wirklich helfen.
03.12.2024 um 20:55 Uhr
Der Chefarzt kann in dieser Form gar nichts machen. Wenn überhaupt kann so etwas nur der AG versuchen....und dann für alle MA.
04.12.2024 um 09:06 Uhr
Habt ihr einen Tarifvertrag? Oft ist darin etwas zur Haftung geregelt.
04.12.2024 um 10:19 Uhr
Gibt es einen Betriebsrat?
04.12.2024 um 13:21 Uhr
Danke für die Antworten, habe dadurch Anhaltspunkte wo ich suchen muss. Hat mir sehr geholfen.
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