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Arbeitnehmer - Regress ???

M
Michael100
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Arbeitnehmer hat einen Fehler gemacht ( Teilschuld) und es ist ein Schaden ( Lohnkosten)passiert. Im Gespräch wurde ihm durch die Blume gesagt bzw. gefragt wie er denn den Schaden beheben möchte. Kann ein Arbeitnehmer in Regress genommen werden oder ist das ein Unternehmerisches Risiko ? Ähnliche große oder kleine Fehler kommen öfter mal vor und wurden noch nie so auf diese Art und Weise geahndet... Was können wir unserem Kollegen raten ?

Danke für die Antworten

Gruß Michael

7.05704

Community-Antworten (4)

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pirat

07.07.2007 um 13:43 Uhr

@ "Michael100",

check mal deine E-Mails. Ansonsten bräuchte ich genauere Infos

P
Peanuts

07.07.2007 um 14:06 Uhr

Was können wir unserem Kollegen raten ?

Soll einen Anwalt einschalten, einen anderen Rat kann man nicht geben!

DAH
Der alte Heini

08.07.2007 um 00:38 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht hat Grundsätze zur Haftung von Arbeitnehmers aufgestellt. Näheres findest Du hier: www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerhaftung/aha.htm

H
Hupfendudel

08.07.2007 um 15:31 Uhr

@Michael100 So pauschal läßt sich dazu nicht viel sagen. Mit einem Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) hat der ArbGeb Anspruch auf die Arbeitsleistung des ArbN nach "mittlerer Art und Güte". Der ArbN ist allerdings immer nur Erfüllungsgehilfe des ArbGeb.

Selbstverständlich gibt es Momente, in denen der ArbN haften muß. Jedem leuchtet ein, daß ein ArbN für den Schaden haften muß, wenn er z. B. gerne mal das ABS im Winter ausprobieren will, dazu ein Fahrzeug auf 100 Sachen beschleunigt und dann doch nicht vor der Mauer zum Stehen kommt...

Im Bereich der Buchhaltung z. B. ist gesetzlich geregelt, daß der Geschäftsführer für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verantwortlich ist. Wenn der ArbN (Buchhalter) jetzt irgendetwas verschlampert, kann der ArbGeb ihn regelmäßig NICHT in Haftung nehmen, es sei denn, der ArbN hat absichtlich (also mit dem Wissen um die Folgen) z. B. einen Termin verpaßt, um sich an den entstehenden Säumniszuschlägen zu erfreuen.

Du siehst, hier gilt mal wieder die typische Juristen-Antwort "Es kommt darauf an"... :-)

Liebe Grüße Hupfendudel

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