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Nachrücker bei zeitlicher Verhinderung - Quotenregelung beachten ?

M
Morpheus
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR besteht aus 3 Personen, 2 Männern, einer Frau (die gem. §15 BetrVG das Geschlecht in der Minderheit repräsentiert).

Beim Ausscheiden dieser Frau aus dem Gremium muss wiederrum eine Frau nachrücken (ebenfalls §15 BetrVG) - das ist klar. Aber wie steht es mit einer zeitlichen Verhinderung (Urlaub etc.) dieser Kollegin - kann da auch ein Mann nachrücken (der wäre nämlich an Position 1 der "Nachrückerliste") ?

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Community-Antworten (3)

R
rkoch

11.05.2010 um 13:41 Uhr

Die Nachrückerfolge ist immer die selbe, egal ob zeitweilig oder auf Dauer.

I
Immie

11.05.2010 um 13:42 Uhr

@Morpheus Nein. Ausser sie ist auch verhindert und keine mehr als Ersatzmitglied vorhanden.

M
Morpheus

11.05.2010 um 13:50 Uhr

Danke ! Wird also nichts mit einer 3'er-Männer-Skatrunde ;-)))

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