Nachrücker bei zeitlicher Verhinderung - Quotenregelung beachten ?
Unser BR besteht aus 3 Personen, 2 Männern, einer Frau (die gem. §15 BetrVG das Geschlecht in der Minderheit repräsentiert).
Beim Ausscheiden dieser Frau aus dem Gremium muss wiederrum eine Frau nachrücken (ebenfalls §15 BetrVG) - das ist klar. Aber wie steht es mit einer zeitlichen Verhinderung (Urlaub etc.) dieser Kollegin - kann da auch ein Mann nachrücken (der wäre nämlich an Position 1 der "Nachrückerliste") ?
Community-Antworten (3)
11.05.2010 um 13:41 Uhr
Die Nachrückerfolge ist immer die selbe, egal ob zeitweilig oder auf Dauer.
11.05.2010 um 13:42 Uhr
@Morpheus Nein. Ausser sie ist auch verhindert und keine mehr als Ersatzmitglied vorhanden.
11.05.2010 um 13:50 Uhr
Danke ! Wird also nichts mit einer 3'er-Männer-Skatrunde ;-)))
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