Quotenregelung bei Betriebsratsvertretung durch Verhinderung beacchten?
Muss ein Ersatzmitglied (also Nachrücker für einen verhinderten Betriebsrat) nach der Quotenregelung ausgewählt werden? Hintergrund ist, dass unser Betriebsrat dauerhaft zwei Frauen als Nachrückerinnen installieren möchte. Der Betriebsrat besteht fest aus sieben Mitgliedern, vier Männern und drei Frauen.
Community-Antworten (2)
26.01.2009 um 14:40 Uhr
@anoli61 Das kann man ohne Kenntnis des Wahlausschreibens nicht beantworten. § 15 BetrVG gilt auch bei den Nachrückern...
26.01.2009 um 14:43 Uhr
Da hilft ein Blick in das BetrVG ;-) § 25 Ersatzmitglieder (1) 1Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. 2Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats. (2) 1Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des _____§ 15 Abs. 2 _____der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören.
§ 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter (2) 1Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
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