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Seminaranreise über 240 km am selben Tag

H
hanselmann
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Frage wir haben beschlossen an einem Seminar teilzunehmen wo die anreise 240 km beträgt . Seminarbeginn ist um 9.00Uhr ,dadurch das der Seminarort abgelegen ist (50km Landstrasse) muss man mit ca 3 Std Anfahrt Pkw oder 4 Std Bahn rechnen. Der Arbeitgeber erlaubt uns nicht am Vorabend zu fahren incl. Übernachtung .Obwohl man am Seminartag dann incl Anreise auf 11 Std käme. Wie ist die Rechtslage? Was kann man machen?

1.51008

Community-Antworten (8)

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rkoch

11.05.2010 um 13:57 Uhr

Was kann man machen?

Nichts.

BR-Arbeit ist ein Ehrenamt und richtet sich damit nicht nach dem ArbZG. Insofern sind die 11 Stunden kein Problem. Wenn der BR beschließt an Seminaren teilzunehmen die zu derartigen Situationen führen, dann hat er das freiwillig getan. Das Problem kann er dem AG nicht auflasten indem er ihn dazu verdonnert eine Übernachtung zusätzlich zu zahlen.

Allerdings dürfen Betriebsräte nicht benachteiligt werden, insofern könnte je nach betrieblicher Rechtslage die zusätzliche Fahrzeit als Arbeitszeit gelten, was im Falle BR dazu führen kann, das dieser einen Anspruch auf Freistellung erwirbt.

Beachte:

§ 37 (6) BetrVG: Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- usw. und §37 (3) BetrVG: Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung usw.

Dazu DKK Rn. 60 zu §37 (3) BetrVG:

Bestehen über die Durchführung von Dienstreisen nähere tarifliche oder betriebliche Regelungen, sind diese für Reisen von BR-Mitgliedern maßgebend (BAG 16. 4. 03, NZA 04, 171 = AiB 05, 186 mit Anm. Peter; 21. 9. 77, AP Nr. 3 zu § 19 MTB II; Fitting, a. a. O.; GK-Weber, a. a. O.; GL, Rn. 32; a. A. HSWGN-Glock, Rn. 62; bezüglich der Teilnahme von BR-Mitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Abs. 6 oder 7 vgl. Rn. 135, 157). Es gelten die gleichen Grundsätze wie für notwendige BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit (Fitting, a. a. O.; Richardi-Thüsing, Rn. 49 ff.; a. A. GK-Weber, Rn. 85; Bengelsdorf, NZA 89, 912; Lipke, NZA 90, 761).

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DonJohnson

11.05.2010 um 16:52 Uhr

ergänzend zu rkoch...

beim nächsten Seminar den Anbieter wechseln - oder den Seminarort, oder der Seminarform.

Es handelt sich doch um ein Seminar für BR, oder?

R
rkoch

11.05.2010 um 17:46 Uhr

@DJ Ich kenne derartige Seminare auch, z.B. überregionale Seminare des DGB in den DGB-Bildungsstätten. Allerdings sind diese so ausgeschrieben, das das Seminar am SONNTAG beginnt.... Faktisch ist Sonntag Anreise, Kennenlernen, Seminarbeginn Montag 9:00. Gab noch nie Ärger wegen der zusätzlichen Übernachtung, diese ist entsprechend so ausgeschrieben.

@ hanselmann In diesem Sinne prüfe doch mal, ob die Ausschreibung nicht in Deinem Fall auch von Sonntag bis Freitag geht, dann dürfte der AG ausnahmsweise schlechte Karten haben wenn er die Übernachtung am Sonntag nicht bezahlen will.....

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Hefner

11.05.2010 um 17:58 Uhr

Und wenn Sonntags normalerweise nicht gearbeitet wird, ist die Anreise immer noch Privatvergnügen.

D
DonJohnson

11.05.2010 um 18:00 Uhr

rkoch Jepp, ich kenne die auch ;-)

Hefner Es sei denn der BR hat eine BV mit dem AG bezüglich Dienstreisen abgeschlossen und Anreisen außerhalb der Arbeitszeit bedacht ;-)))

R
rkoch

11.05.2010 um 18:14 Uhr

@hefner

musste ich zwar noch nie so drüber nachdenken, da wir ohnehin mit Firmenauto fahren und ohnehin noch nie auf unser Recht nach Freistellung für außerhalb der AZ geleistete BR-Arbeit gedrungen, aber dazu hab ich folgendes gefunden:

DKK zu §37 (3) BetrVG:

LAG Hessen 29. 6. 06, AuR 06, 454, das einem BR-Mitglied für Sitzungen außerhalb seiner persönlichen Arbeitzeit einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und Tagesgelder zubilligt...

und 37 (3) gilt ja auch für Seminare (§37 (6) Satz 1), insofern würde ich Deine Meinung mit etwas Abstand betrachten......

H
Hefner

11.05.2010 um 18:26 Uhr

rkoch Dabei geht es aber um die persönliche Arbeitszeit. Und ist betriebsbedingt;-)

P
Petrus

11.05.2010 um 18:39 Uhr

Und wenn Sonntags normalerweise nicht gearbeitet wird, ist die Anreise immer noch Privatvergnügen.

Die drei oder vier Stunden Fahrtzeit sind Privatvergnügen - aber das sind sie unter Umständen teilweise auch am Montag (eben weil die Fahrt zum Seminar ab 4:00 zwar betriebsratsbedingt, aber nicht betriebsbedingt ist...) Allerdings ist die Zahlung des Hotelbetts ist gesichert, wenn das Seminar offiziell Sonntag mit dem Abendessen beginnt.

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