W.A.F. LogoSeminare

240 Mitarbeiter und kein Betriebsrat

M
Matrix555
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin in einer Firma in Sachsen beschäftigt. Wir sind 240 Arbeiter in der Firma aber haben kein Betriebsrat. Der Chef speist uns mit Niedriglöhnen ab von 6€, seit 10 Jahren keine Erhöhung.

Wir brauchen einen Betriebsrat und eine Gewerkschaft die sich für uns einsetzt. Alles wird teurer. Alle heulen rum kein Geld.

6.760012

Community-Antworten (12)

M
Mona-Lisa

10.08.2008 um 21:31 Uhr

@Matrix, dann nimm mal als erste "Amtshandlung" den Firmennamen aus deiner Frage raus, ist nicht gut! Und dann setzt euch mit ver.di in Verbindung!

M
Matrix555

10.08.2008 um 21:46 Uhr

Ab wieviel Mitarbeiter muß eigentlich ein Betriebsrat sein?

C
carrie

10.08.2008 um 22:08 Uhr

@Matrix555 § 1 BetrVG in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

M
Mona-Lisa

10.08.2008 um 22:11 Uhr

@Matix, nimm den ersten Satz aus deiner Frage raus!

Ab 5 ständig beschäftigten Kollegen kann ein Betriebsrat gegründet werden, wobei ich gut finde, dass du ein "muss" davor stellst! Mit 240 Kollegen seid ihr "mehr als gut" dabei.....

P
Peanuts

10.08.2008 um 22:47 Uhr

"Wir brauchen einen Betriebsrat und eine Gewerkschaft die sich für uns einsetzt. Alles wird teurer. Alle heulen rum kein Geld. "

Wenn Ihr glaubt, ein Betriebsrat würde Eure Gehälter oder Löhne aufbessern können, seid Ihr schief gewickelt. Und wie hoch ist denn Euer Organisationsgrad in einer Gewerkschaft? Oder glaubst Du, die setzen sich aus reiner Menschenliebe für Euch ein?

M
Mona-Lisa

10.08.2008 um 22:50 Uhr

@peanuts, zumindest schlagen die Kollegen der Firma den richtigen Weg ein! Denn von allein wird sich da ja wohl nicht's andern.......

B
Biggy

10.08.2008 um 23:20 Uhr

peanuts es reicht ein Mitglied in der Gewerkschaft damit diese aktiv werden kann. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass sie das auch tun egal wieviel Mitglieder es im Betrieb gibt. Also nimm matrix nicht die Motivation. Es gibt leider keine Pflicht einen BR zu wählen,egal wieviel Mitarbeiter ein Betrieb hat. Wende dich unbedingt an die Gewerkschaft bevor du irgend etwas unternimmst oder es im Betrieb bekannt wird. Euer AG wird mit Sicherheit versuchen sich dagegen zu wehren und ohne Rückhalt der Gewerkschaft wirst du nicht dagegen halten können. Es gibt viele Dinge zu beachten bevor es zur Wahl kommen kann, dazu brauchst du Hilfe. Also noch mal, deine erste Handlung sollte sein die Gewerkschaft einzuschalten, möglichst ohne es an die große Glocke zu hängen.

M
Matrix555

10.08.2008 um 23:37 Uhr

Wir wollten vor 8 Jahren schon mal einen Betriebsrat aufstellen, als es der Chef erfuhr mußten diese Leute antanzen und wurden abgemahnt. Wir haben so viel Aufträge und müssen Nachtschichten arbeiten weil wir es nicht schaffen in 2 Schichten. Kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld,kein Schichtzuschlag, kein Überstundenzuschlag (Stunden müssen abgefeiert werden wenn man dazu kommt)

P
Peanuts

10.08.2008 um 23:42 Uhr

"Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass sie das auch tun egal wieviel Mitglieder es im Betrieb gibt."

Das wäre mir allerdings neu!

"Also nimm matrix nicht die Motivation."

Das hatte ich auch nicht vor! Aber wenn nach 10 Jahren "Geld" der Motivator ist, einen BR wählen zu wollen, sollte man sich auch keine falschen Hoffnungen machen!

"Es gibt leider keine Pflicht einen BR zu wählen..."

Das sieht der Gesetzgeber allerdings anders! Nur wird nicht sanktioniert, wenn kein BR gewählt wird.

M
Matrix555

10.08.2008 um 23:53 Uhr

Peanuts, Du denkst es ist zwecklos was zu unternehmen. Ist Ver.di jetzt mein Ansprechpartner ? Sollte ich die mal Informieren?

P
Peanuts

11.08.2008 um 00:27 Uhr

"Du denkst es ist zwecklos was zu unternehmen."

Ich sage nicht, dass es zwecklos ist, etwas zu unternehmen! Aber ein BR ist nicht legitimiert, Gehaltsverhandlungen zu führen! Euch scheint aber schon damit geholfen zu sein, wenn ein Betriebsrat auf die Arbeitszeiten einwirken kann.

Es gibt keinen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Schichtzulagen oder Überstundenzuschläge. Es gibt aber einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge für Nachtarbeit!

Ob ver.di Euer Ansprechpartner ist? Keine Ahnung, nachfragen!

M
Matrix555

11.08.2008 um 00:30 Uhr

Danke für die Antworten !!!

Ihre Antwort