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Handlungsfähig ohne Ersatzmitglied

G
gundi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Betrieb mit 29 MA. Also wird ein BR mit 3 Mitgliedern gewählt. Wahlvorschläge sind nur 3 eingegangen. Was passiert, wenn einer ausfällt, da kein Ersatzmitglied nachrücken kann? Sind wir überhaupt handlungsfähig? Gruß Gundi

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Community-Antworten (5)

N
nicoline

08.05.2010 um 17:35 Uhr

Hallo Gundi, Was passiert, wenn einer ausfällt, da kein Ersatzmitglied nachrücken kann? Dann findet die Sitzung nur mit 2 BRM statt, beschlussfähig seit ihr, da die Hälfte der BRM anwesend ist. Kritisch wird es erst, wenn von den 3 BRM eines sein Amt niederlegt. Dann muss nach § 13 Abs. 2 Nr.2 BetrVG unverzüglich die Neuwahl eingeleitet werden.

L
Lohengrin

09.05.2010 um 00:17 Uhr

Hallo nicoline,

Beschlüsse mit gerader Zahl an BRM´s. Geht das?

Mfg, S.o.P.

N
nicoline

09.05.2010 um 00:20 Uhr

Guten Abend edler Ritter, meines Wissens ja!

Gruß, nicoline

L
Lotte

09.05.2010 um 00:22 Uhr

Guten Abend auch von mir ;-) Es geht definitiv! LG Lotte

N
nicoline

09.05.2010 um 00:28 Uhr

SoP Genauerung:

§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Das geht ja nur, bei einer geraden Anzahl von Mitgliedern, oder?

Gruß, nicoline

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