Hallo zusammen,
wir stecken gerade mitten in einer BR-Wahl. Unser AG hat seine gesammten "leitenden Angestellten" auf die Wählerliste gesetzt und zum Teil kandidieren sie auch.
Ist einer Klassiefizierung der "leitenden Angestellten" nach §5 (3)3. hinreichend für eine Streichung aus der Wählerlist und als Mängel für die Wahlvorschlagsliste?
Zumal mir mehrere der "leitenden Angestellten" ihren Status als diese bestätigt haben.
Der eine ist Assistent der GL, der andere Filialleiter.
Welche Stelle hat die letzte Entscheidung über die Stellung der Kollegen?

Viele Grüße