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Ersatz bei Einerliste

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Onkelchen
Nov 2016 bearbeitet

Noch ne Frage ;-)

Mal angenommen auf einer Liste steht nur ein Kandidat/Kandidatin und wird auch ins Gremium gewählt. Wer vertritt diese Person bei Verhinderung??? Auf Minderheitenquoten müssen wir mal ausnahmsweise nicht achten, die soll erfüllt sein.

Gruß Onkelchen

1.09304

Community-Antworten (4)

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peters

07.05.2010 um 01:47 Uhr

BetrVG §25:

(2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde.

O
Onkelchen

07.05.2010 um 02:01 Uhr

Danke, genau das war auch mein Tenor, es gab aber widersprüchliche Behauptungen dazu.

Gruß Onkelchen

P
peters

07.05.2010 um 02:05 Uhr

Dann hört sich das so an, als ob mal eine Schulung nötig wäre. Für diejenigen, die das bezweifeln meine ich natürlich. Und ein BetrVG zum Lesen gibt es hoffentlich im BR?

O
Onkelchen

07.05.2010 um 18:18 Uhr

Jepp, und das sogar in mehrfacher Ausführung. Dazu alles nötige Handwerkszeug welches ein BR braucht. Unser AG ist da nicht ganz so geizig wie man das hier ab und an lesen kann. Einige der neuen Kollegen und Kolleginnen im BR sind aber "brandneu" und noch nicht in den Genuss einer Schulung gekommen (kommt aber alles nach der Konstituierenden).

Gruß Onkelchen

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