Erstellt am 06.05.2010 um 20:18 Uhr von nicoline
Raute,
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/betriebsratssitzung-waehrend-urlaub-keine-bezahlte-freistellung.html
Mitglieder des Betriebsrates haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Zeit, in der sie für den Betriebsrat arbeiten. Allerdings gilt das nicht uneingeschränkt.
Das ArbG Bonn hat mit Urteil vom 06.11.2008, Az.: 3 Ca 1643/08 allzu großen Begehrlichkeiten der Mitglieder des Betriebsrates einen Riegel vorgeschoben. Ein Mitglied des Betriebsrates hatte während seines Erholungsurlaubs an mehreren Sitzungen des Betriebsrates teilgenommen. Für die dafür aufgewendeten 7 Stunden verlangte er bezahlte Freistellung von seinem Arbeitgeber nach § 37 Abs. 3 BetrVG. Im Ergebnis wollte er diese Zeiten nicht auf seinen Urlaub angerechnet wissen.
Das ArbG Bonn erteilte dem Betriebsrat eine klare Absage. Zwar sieht § 37 Abs. 3 BetrVG vor, dass der Arbeitgeber den Mitgliedern des Betriebsrates zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gewähren muss. Nur handelt es sich bei Erholungsurlaub nicht um einen betriebsbedingten Grund, sondern um einen Grund in der Privatsphäre des Arbeitnehmers.
Erstellt am 06.05.2010 um 20:46 Uhr von sueton
@nicoline
Habe ich mir gleich ausgedruckt!Wir haben hier in unserem BR auch so einen Fuchs,der immer mit § 37 BetrVG kam.Jetzt wohl nicht mehr :)))
Erstellt am 07.05.2010 um 03:09 Uhr von Raute
Ich danke für die prompte antwort!
Ich werde trotz alledem an der Versammlung teilnehmen! ;0)
War halt einfach mal interessant zu wissen ob und in wie fern man anspruch auf Vergütung hat!
Vielen Dank!
Erstellt am 07.05.2010 um 05:20 Uhr von ridgeback
Raute,
handelt es sich um eine Betriebsversammlung oder Betriebsratssitzung?
Erstellt am 07.05.2010 um 07:45 Uhr von Raute
Um eine Betriebsratssitzung!
Erstellt am 07.05.2010 um 08:00 Uhr von ridgeback
Dann hat nicoline alles geschrieben.
Erstellt am 07.05.2010 um 21:02 Uhr von nicoline
ridgeback,
hast recht, man hätte die Antwort noch etwas genauern können! ;-))