Schlechte Betriebsratsarbeit
Wo können sich Arbeitnehmer beschweren, wenn sie mit der Arbeitsweise des Betriebsrates oder dessen Entscheidungen nicht einverstanden sind?
Community-Antworten (4)
06.05.2010 um 18:42 Uhr
Kleister, am besten und wirkungsvollsten direkt beim Betriebsrat!
06.05.2010 um 20:26 Uhr
Kleister,
siehe auch BetrVG §41, (3): "Der Betriebsrat ist ... auf Wunsch ... von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen...". Dann könnt Ihr bei Bedarf den Betriebsrat zur Rede stellen. Mit kollegialen Grüßen
06.05.2010 um 21:12 Uhr
@Matze an der Bürotür vom BR anklopfen oder zum Telefon greifen wäre sicher erstmal einfacher.
07.05.2010 um 13:02 Uhr
Wenn die Tipps von Nicoline und Peters nicht fruchten:
Wo können sich Arbeitnehmer beschweren, wenn sie mit der Arbeitsweise des Betriebsrates oder dessen Entscheidungen nicht einverstanden sind?
In der Wahlkabine. Bei der nächsten Wahl. (Setzt natürlich voraus, dass es Kollegen gibt, die nicht nur mit dem Mund alees besser können, sondern sich auch zur Verfügung stellen...
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