Erstellt am 06.05.2010 um 16:42 Uhr von nicoline
Kleister,
am besten und wirkungsvollsten direkt beim Betriebsrat!
Erstellt am 06.05.2010 um 18:26 Uhr von Matze
Kleister,
siehe auch
BetrVG §41, (3):
"Der Betriebsrat ist ... auf Wunsch ... von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen...".
Dann könnt Ihr bei Bedarf den Betriebsrat zur Rede stellen.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 06.05.2010 um 19:12 Uhr von peters
@Matze
an der Bürotür vom BR anklopfen oder zum Telefon greifen wäre sicher erstmal einfacher.
Erstellt am 07.05.2010 um 11:02 Uhr von Petrus
Wenn die Tipps von Nicoline und Peters nicht fruchten:
> Wo können sich Arbeitnehmer beschweren, wenn sie mit der Arbeitsweise des Betriebsrates
> oder dessen Entscheidungen nicht einverstanden sind?
In der Wahlkabine. Bei der nächsten Wahl.
(Setzt natürlich voraus, dass es Kollegen gibt, die nicht nur mit dem Mund alees besser können, sondern sich auch zur Verfügung stellen...