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Schlechte Betriebsratsarbeit

K
Kleister
Jan 2018 bearbeitet

Wo können sich Arbeitnehmer beschweren, wenn sie mit der Arbeitsweise des Betriebsrates oder dessen Entscheidungen nicht einverstanden sind?

1.26504

Community-Antworten (4)

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nicoline

06.05.2010 um 18:42 Uhr

Kleister, am besten und wirkungsvollsten direkt beim Betriebsrat!

M
Matze

06.05.2010 um 20:26 Uhr

Kleister,

siehe auch BetrVG §41, (3): "Der Betriebsrat ist ... auf Wunsch ... von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen...". Dann könnt Ihr bei Bedarf den Betriebsrat zur Rede stellen. Mit kollegialen Grüßen

P
peters

06.05.2010 um 21:12 Uhr

@Matze an der Bürotür vom BR anklopfen oder zum Telefon greifen wäre sicher erstmal einfacher.

P
Petrus

07.05.2010 um 13:02 Uhr

Wenn die Tipps von Nicoline und Peters nicht fruchten:

Wo können sich Arbeitnehmer beschweren, wenn sie mit der Arbeitsweise des Betriebsrates oder dessen Entscheidungen nicht einverstanden sind?

In der Wahlkabine. Bei der nächsten Wahl. (Setzt natürlich voraus, dass es Kollegen gibt, die nicht nur mit dem Mund alees besser können, sondern sich auch zur Verfügung stellen...

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