Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließen,
die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses einem Ausschuss des Betriebsrats zu
übertragen. Die Zahl der Mitglieder des Ausschusses darf die Zahl der Mitglieder
des Betriebsausschusses nicht überschreiten. Der Betriebsrat kann jedoch weitere
Arbeitnehmer einschließlich der in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten bis
zur selben Zahl, wie der Ausschuss Mitglieder hat, in den Ausschuß berufen.

Habe ich das richtig verstanden das der WA aus maximal soviel BR-Mitgliedern gebildet werden darf wie der BA-Mitglieder hat plus leitenden Angestellten (Max 7 Mitglieder).