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Bildung eines Wirtschaftsausschusses

A
alfred
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend, mein Name ist Alfred Zygmunt und bin Betriebsratsmitglied in einer Bank mit über 100 ständig beschäftigten Mitarbeitern. In der letzten Betriebsratssitzung wurde die Bildung eines Wirtschaftsausschusses nach § 106 Betr. VG beschlossen. Meine Frage lautet: Wie muss der Betriebsrat den Arbeitgeber über diesen Beschluss informieren? Gibt es dafür Formschreiben oder kann dieses in einer einfachen Erklärung erfolgen? Wann und wie müssen die Mitarbeiter informiert werden? Herzlichen Dank für Ihre Antworten, Ihr Alfred Zygmunt

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Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

18.08.2006 um 11:18 Uhr

Ein Formschreiben ist dafür nicht notwendig. Würde aber gleichzeitig 3 Termine für eine erste Wirtschaftsausschuss-Sitzung anbieten! Die Mitarbeiter werden über´s "schwarze Brett?" informiert, dass ein Wirtschaftsausschuss gegründet wurde, und die Kollegen (namentlich aufführen) diesem Ausschuss angehören.

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