Guten Abend,
mein Name ist Alfred Zygmunt und bin Betriebsratsmitglied in einer Bank mit über 100 ständig beschäftigten Mitarbeitern.
In der letzten Betriebsratssitzung wurde die Bildung eines Wirtschaftsausschusses nach § 106 Betr. VG beschlossen.
Meine Frage lautet: Wie muss der Betriebsrat den Arbeitgeber über diesen Beschluss informieren?
Gibt es dafür Formschreiben oder kann dieses in einer einfachen Erklärung erfolgen?
Wann und wie müssen die Mitarbeiter informiert werden? Herzlichen Dank für Ihre Antworten,
Ihr Alfred Zygmunt