Hallo zusammen,

weiter unten wurde in 2 threads über die TO im BR bzw. GBR diskutiert. Wie sieht das Ganze eigentlich im Wirtschaftsausschuss aus?

Gilt hier die selbe Regelung? Oder kann hier ein Einzelner einen Tagesordnungspunkt einbringen? Oder hat nur der WA-Vorsitzende die Aufgabe der Erstellung der TO? (WA besteht aus 9 Mitgliedern)

Auch das BetrVG sagt da nichts Eindeutiges, oder ich hab's nicht gefunden:

Sitzungen des Wirtschaftsausschusses,§ 108 BetrVG
Der Wirtschaftsausschuss soll einmal im Monat zusammentreten. Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt. Da es sich um eine "Soll-Vorschrift" handelt, kann je nach Gegebenheit davon abgewichen werden. Die Einladung und ggf. die Mitteilung einer Tagesordnung hat rechtzeitig zu erfolgen. In aller Regel wird dies durch den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses geschehen, dessen Wahl möglich aber nicht erforderlich ist.



Danke für Aufklärung