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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

TO Wirtschaftsausschuss

L
lemon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

weiter unten wurde in 2 threads über die TO im BR bzw. GBR diskutiert. Wie sieht das Ganze eigentlich im Wirtschaftsausschuss aus?

Gilt hier die selbe Regelung? Oder kann hier ein Einzelner einen Tagesordnungspunkt einbringen? Oder hat nur der WA-Vorsitzende die Aufgabe der Erstellung der TO? (WA besteht aus 9 Mitgliedern)

Auch das BetrVG sagt da nichts Eindeutiges, oder ich hab's nicht gefunden:

Sitzungen des Wirtschaftsausschusses,§ 108 BetrVG Der Wirtschaftsausschuss soll einmal im Monat zusammentreten. Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt. Da es sich um eine "Soll-Vorschrift" handelt, kann je nach Gegebenheit davon abgewichen werden. Die Einladung und ggf. die Mitteilung einer Tagesordnung hat rechtzeitig zu erfolgen. In aller Regel wird dies durch den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses geschehen, dessen Wahl möglich aber nicht erforderlich ist.

Danke für Aufklärung

5.65402

Community-Antworten (2)

S
Sternburg

01.08.2007 um 14:01 Uhr

Im Fitting habe ich dazu folgendes gefunden:

"Da er (der WA) ein Hilfsorgan des BR ist, sind die Grundregeln über dessen Organisation und Geschäftsführung soweit erforderlich entsprechend anzuwenden."

Das schliesst meines Erachtens auch für die Erstellung der Tagesordnung.

L
lemon

01.08.2007 um 14:14 Uhr

@sternburg

danke, aber ich zitiere "....soweit erforderlich..." oder aus § 108 BetrVG ".....und gegebenenfalls die Tagesordnung......"

Das sind doch beides keine eindeutigen Aussagen, sondern reiner Gummi - oder?

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