Erstellt am 06.05.2010 um 11:42 Uhr von knorr
Hallo blumenkohl
es zählt die Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeiter am Tag des Wahlausschreibens.
Wenn sie da 50 ist, müsst ihr einen 3-er BR wählen.
Auch wenn es in den nächsten Wochen einige mehr MA geben sollte, ändert sich gar nichts. Es sei denn, ihr stockt um mehr als 50 %, also 25 neue Mitarbeiter auf.
Erstellt am 06.05.2010 um 11:47 Uhr von rkoch
Nichts.
Erst exakt 2 Jahre nach Amtsantritt wird das überhaupt erst erneut geprüft:
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
und wie Du siehst, muss sich die AN-Zahl in Eurem Sinne erheblich ändern, nämlich um mindestens 50.
Du kannst also davon ausgehen, das da nichts passiert.
Ihr könnt aber (wenn ihr wollt) die Neuwahl forcieren, nämlich nach dem selben §§ Nr. 3
3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
Wenn also Euer Betrieb sich derart vergrößert hat, das ihr dann in der Regel (!) mehr als 50 AN habt, kann der BR beschließen geschlossen zurückzutreten und damit Neuwahlen einleiten, wobei der BR dann natürlich nach der neuen Betriebsgröße gewählt wird, also 5 Mitglieder hat.
Man könnte vermuten, das das eine rechtsmißbräuchliche Ausübung des Rücktrittsrechts darstellt, legt Nr. 1 doch die Regeln fest wann neu gewählt wird, aber das ist ein Irrtum. Nr. 1 ERZWINGT Neuwahlen, wenn der entsprechende Fall eingetreten ist, Nr. 3 eröffnet dem BR jedoch hingegen die Möglichkeit FREIWILLIG Neuwahlen einzuleiten. Das ist also perfectly legal....
Allerdings wird das Euren AG gehörig Ärgern, machen kann er aber nichts....