Unsere Außendienstmitarbeiter werden stundenweise bezahlt. Es gibt unterschiedliche Sätze für Reisezeit und Arbeitszeit.
Wenn nun jemand an einer BR-Sitzung teilnimmt, wird die Anfahrt dann als Reisezeit vergütet? Oder muss das als Arbeitszeit laufen?
Weil theoretisch könnte der MA ja in der Zeit, wo er zur Sitzung fährt vielleicht 2 Aufträge erledigen und würde das als AZ vergütet bekommen... (boa, watt für ein deutsch!)

§37 BetrVG spricht nur von "....ohne Minderung des Arbeitsentgelts...".

BV hierüber gibt es keine.