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Reisezeit oder Arbeitszeit?

I
ignition
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Außendienstmitarbeiter werden stundenweise bezahlt. Es gibt unterschiedliche Sätze für Reisezeit und Arbeitszeit. Wenn nun jemand an einer BR-Sitzung teilnimmt, wird die Anfahrt dann als Reisezeit vergütet? Oder muss das als Arbeitszeit laufen? Weil theoretisch könnte der MA ja in der Zeit, wo er zur Sitzung fährt vielleicht 2 Aufträge erledigen und würde das als AZ vergütet bekommen... (boa, watt für ein deutsch!)

§37 BetrVG spricht nur von "....ohne Minderung des Arbeitsentgelts...".

BV hierüber gibt es keine.

85902

Community-Antworten (2)

W
Widder

05.05.2010 um 14:40 Uhr

Es gibt unterschiedliche Sätze für Reisezeit und Arbeitszeit. d.h. wenn der Kollege bei einem Kunden sitzt, hat er einen bestimmten Stundensatz. Wenn er von diesem Kunden zum nächsten fährt, z.B. 2 Stunden Fahrt, bekommt er diese Zeit mit einem anderen, wahrscheinlich geringeren Satz vergütet???? ist das so richtig?

Wenn ja, frage ich mich; Wer hat sich denn so einen Blödsinn einfallen lassen??? und als BR dem auch noch zugestimmt, ohne eine BV zur Arbeits und Reisezeit abzuschließen.

Wie dem auch sei, für mich ist die Anreise zur BR-Sitzung als Arbeitszeit anzusehen, da er sie ansonsten beim Kunden zu einem höheren Satz hätte verbringen können. Da habt ihr aber dringend Handlungsbedarf.

F
Forentroll

05.05.2010 um 15:02 Uhr

Dazu gibt es eine schöne Lektüre: Angestellte im Außendienst vom Verlag Rieder

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