Erstellt am 05.05.2010 um 08:09 Uhr von lolli
@Hallo franzw,
schau einmal im §38 Abs 4 BetrVG nach
Erstellt am 05.05.2010 um 08:49 Uhr von FRANZW
ich war freigestellter Betriebsrat
Erstellt am 05.05.2010 um 09:12 Uhr von Waschbär
@franzw,
Ja sollte es ein Einarbeitungskonzept geben erst recht. Natürlich muss der Ag dir eine Zeitlang Zeit gegen, du hast dich ja sicherlich weitergebildet in deinem JOB, als du in der Freistellung warst ?
@Camäleon,
ich glaube das Retoirische Fragen, nicht wirklich erfasst werden. Subtiler Humor gefällt mir...
Erstellt am 05.05.2010 um 10:17 Uhr von Widder
Wenn man als (ehemaliger) freigestellter BR eine derartige Frage stellt, dann hat man sich seine nicht mehr Freistellung mehr als verdient.......
Erstellt am 05.05.2010 um 14:51 Uhr von Waschbär
@Widder,
tolle ausage....
Ich hoffe das du nicht mal ein Fragestellt die ich dann vom Sinnher in abrede stellen.