freistellung zurück in die werkstatt
hallo zusammen, wie ist es wenn man freigestellter Br war und jetzt wieder in die fertigung zurück muß hat man da ein einarbeitungsrecht ? steht das irgendwo geschrieben ? bin aber weiterhin Br Mitglied
Community-Antworten (5)
05.05.2010 um 10:09 Uhr
@Hallo franzw, schau einmal im §38 Abs 4 BetrVG nach
05.05.2010 um 10:49 Uhr
ich war freigestellter Betriebsrat
05.05.2010 um 11:12 Uhr
@franzw, Ja sollte es ein Einarbeitungskonzept geben erst recht. Natürlich muss der Ag dir eine Zeitlang Zeit gegen, du hast dich ja sicherlich weitergebildet in deinem JOB, als du in der Freistellung warst ?
@Camäleon, ich glaube das Retoirische Fragen, nicht wirklich erfasst werden. Subtiler Humor gefällt mir...
05.05.2010 um 12:17 Uhr
Wenn man als (ehemaliger) freigestellter BR eine derartige Frage stellt, dann hat man sich seine nicht mehr Freistellung mehr als verdient.......
05.05.2010 um 16:51 Uhr
@Widder, tolle ausage....
Ich hoffe das du nicht mal ein Fragestellt die ich dann vom Sinnher in abrede stellen.
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