Wahlanfechtung wg fehlender Info zum Verhältnis Frauen/Männer
Hallo Zusammen, bei uns wurde heute gewählt und es gibt Tendenzen die Wahl anzufechten. Als Grund wird das Wahlausschreiben genannt, dass nicht darauf hinweist dass der BR gemäß Belegschaft aus 3 Frauen und 2 Männern zu bestehen hat. Für uns vom Wahlvorstand war nur wichtig, dass die Minderheit Männer vertreten ist und dass die verschiedenen Bereiche vertreten sind und das sind sie mit 2 Frauen und 3 Männern. Kann die Wahl angefochten werden mit der Begründung man hätte anders gewählt, hätte man gewußt, dass das Verhältnis von Fauen zu Männern 3:2 betragen sollte?
Community-Antworten (5)
04.05.2010 um 22:11 Uhr
Wieviele Kandidaten standen denn zur Wahl , Männer und Frauen ?
04.05.2010 um 22:16 Uhr
http://www.betriebsratswahlen.de/index_downloads.html
schau mal hier. was stand denn sonst noch nicht in dem wahlausschreiben
04.05.2010 um 22:31 Uhr
dass der BR gemäß Belegschaft aus 3 Frauen und 2 Männern zu bestehen hat Das ist aber nicht ganz richtig. Es sind für die Männer (sofern sie sich zur Wahl stellen) 2 Mindestsitze vorgesehen. Es kann aber auch passieren, dass sie ALLE Sitze bekommen, da die Frauen keinen Minderheitenschutz haben, oder dass der BR NUR aus Frauen besteht, da keine Männer zur Wahl standen.
04.05.2010 um 23:17 Uhr
Was im Wahlausschreiben in Deiner Konstallation zu stehen hat ist:
- Dass Männer das Geschlecht in der Minderheit sind, und
- dass ihnen mindestens 2 Sitze zustehen. (falls Deine Angaben so stimmen)
Wenn diese Angabe gefehlt hat, dann ist gegen eine 'Mussvorschrift' aus §3(2), Nr.5 (evtl. auch Nr.4) der Wahlordnung verstoßen worden.
Das ist allemal ein Anfechtungsgrund.
07.05.2010 um 10:29 Uhr
wie bei uns .ein mann ist im br und einer nachrücker. mehr standen aber nicht zur wahl.der richter meint nachrücken lassen - also eine frau verzichtet , dann geheilter fehler. sonst haben wir keinen fehler gemacht , traurig - das man deshalb aufgehangen werden soll
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