Wir haben eine eigentlich lächerliche Situation. Einige Gruppenleiter wollen bei der Geschäftsleitung erwirken, dass Lagerarbeiter nicht ihre sondern die viel weiter weg gelegenen Toiletten benutzen müssen. Ist das erlaubt ? Gibt es einen schriftlichen Hinweis dazu ?
Vielen Dank
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Betriebsverfassungsrecht