Neueinstellungen ohne vorige Stellenausschreibung oder vorherige Zustimmung des BR
Hallo,
ich habe mal eine Frage: Regelmäßig kommt es in unserem Betrieb zu Neueinstellungen, eingenmächtig "angeordnet" von der GL. Diese Leute sitzen dann plötzlich in den Abteilungen, man wird davon regelrecht überrascht.
Ist es nicht so, dass freie Stellen zunächst im Betrieb ausgeschrieben werden müssen?
Auch wird so gut wie nie vorab der BR informiert. Bei der nächsten Sitzung wird man hier einfach mit dieser Tatsache konfrontiert und man erwartet vom BR, dass er der Neueinstellung einfach zustimmt. Bei Ablehnung wäre es zwar wohl rechtens, soweit ich weiß, die neu angestellten Leute einfach wieder nach hause zu schicken, aber das möchte natürlich keiner.
Wie soll man hier am besten vorgehen?
Community-Antworten (5)
04.05.2010 um 10:41 Uhr
Es genauso zu machen. Schickt sie nach Hause oder ihr werdet nie ernst genommen!
04.05.2010 um 10:44 Uhr
rate nie etwas was du nicht auch selber so machen würdest und ganz dünnes eis ist.
04.05.2010 um 11:01 Uhr
"nach Hause schciken" dürfte in der Tat recht dünnes Eis sein: Problem dürfte hier sein, dass de BR einer Einstellung wohl nicht hätte widersprechen können.
Auch eine interne Stellenausschreibung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber nach §93 BVetrVG vom BR verlangt werden. Ihr solltet dazu eine BV abschließen, dann hättet ihr auch mehr Handhabe gegen solche "willkürlichen" externen Besetzungen.
04.05.2010 um 11:11 Uhr
Ist es nicht so, dass freie Stellen zunächst im Betrieb ausgeschrieben werden müssen?
Nur, wenn der BR dies nach §93 BetrVG verlangt hat.
Auch wird so gut wie nie vorab der BR informiert. Bei der nächsten Sitzung wird man hier einfach mit dieser Tatsache konfrontiert und man erwartet vom BR, dass er der Neueinstellung einfach zustimmt. Bei Ablehnung wäre es zwar wohl rechtens, soweit ich weiß, die neu angestellten Leute einfach wieder nach hause zu schicken,
Ihr könnt nach §101 verlangen, dass die nach Hause geschickt werden. Lassen wir den besonderen Fall, dass "die Neuen" besondere Spezis vom Chef sind, mal außen vor; dann sind die Konsequenz für die Betroffenen, die sich ja noch in der Probezeit befinden, wohl ziemlich klar...
aber das möchte natürlich keiner.
Sehe ich mal ebenso.
Wie soll man hier am besten vorgehen?
Der Weg könnte hier über §23(3) BetrVG führen. Ihr lasst dem ArbGeb aufgeben, dass er
- die Stellen nach §93 rechtzeitig vor Stellenbesetzung zu auszuschreiben,
- die Anhörung nach §99 umfassend und rechtzeitig vor Beschäftigungsbeginn vorzunehmen und
- die Antwort des BR abzuwarten hat. Für den Wiederholungsfall könnt ihr auch gleich ein Ordnungsgeld festsetzen lassen.
Den Rest erzählt euch euer Anwalt.
04.05.2010 um 13:16 Uhr
Hier gibt es eine gute Anleitung wie man es richtig macht: http://www.tinojunghans.de/1.pdf Ist aus Arbeitsrecht im Betrieb!
Man muss sich auf dünnes Eis begeben! ABER RICHTIG! Sonst wird es eine Bruchlandung.
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