Erstellt am 03.05.2010 um 20:42 Uhr von Tanzbär
Die Frau ist zwar in der Minderheit, aber nach D'Hondt bekommt sie keinen Minderheitenschutz und somit keinen Sitz im Betriebsrat.
Es seui denn, sie stellt sicvh zur Wahl und hat genügend Stimmen.
Erstellt am 03.05.2010 um 20:45 Uhr von Paddy
Also wird sie in der Wahlniederschrift gar nicht erst erwähnt weil sie sich auch nicht hat aufstellen lassen?
Erstellt am 03.05.2010 um 20:45 Uhr von sueton
Schreib einfach: standen ... 0 Sitze zu.
Wow, eine Minute schneller als nicoline!!!
Erstellt am 03.05.2010 um 20:46 Uhr von nicoline
Hallo Paddy,
*Muss ich diese eine Kollegin hier mit aufführen*
Hier würde die Anzahl der Sitze die auf die Minderheitenquote gefallen wäre, einzutragen. Wenn die Minderheit so minder ist, dass ihr kein Sitz zufällt gehört da z.B. eine 0 hin.
Erstellt am 03.05.2010 um 20:54 Uhr von nicoline
Paddy,
*Also wird sie in der Wahlniederschrift gar nicht erst erwähnt weil sie sich auch nicht hat aufstellen lassen?*
Nein, sie wird deswegen nicht erwähnt, weil der Minderheit bei Euch kein Sitz zufallen würde! Was stand denn zum Thema Minderheitenquote im Wahlausschreiben? Das was dort steht, muss auch in die Wahlniederschrift!
Erstellt am 03.05.2010 um 21:00 Uhr von Paddy
Hallo Nicoline
Ich habe im Wahlausschreiben der Minderheit 1 Sitz zugestanden, weil ich ja nicht weiß, ob sich das Mädel aufstellen lässt oder nicht.
Sie hat sich aber eben nicht aufstellen lassen." 1 Sitz" in der Wahlniederschrift klingt für mich immer wie ..."Ein Sitz im BR"
Erstellt am 03.05.2010 um 21:21 Uhr von nicoline
Paddy,
Du konntest im Wahlausschreiben niemandem einen Sitz "zugestehen" der muss berechnet werden, nach dem d' Hondtschen Höchstzahlverfahren und wenn bei dieser Berechnung kein Sitz für die Minderheitenquote berechnet wird, dann kannn man den nicht einfach jemandem zugestehen. Bei einer wahlberechtigten Frau im Betrieb hat das "Minderheitengeschlecht" definitiv keinen Anspruch auf einen Sitz. Ich frag lieber nicht weiter, was Du während der Wahl noch so alles "zugestanden" hast.
Erstellt am 03.05.2010 um 21:22 Uhr von sueton
@paddy Moment mal:'ich habe ihr 1 Sitz zugestanden'?! Aus Mitleid oder mit welcher Begründung?
Erstellt am 03.05.2010 um 21:44 Uhr von Tanzbär
Wahrscheinlich, weil sie eben in der Minderheit ist. Eine weniger und es gäbe keine Minderheit mehr ...
Aber das war eben falsch!
Erstellt am 03.05.2010 um 22:55 Uhr von Paddy
Mir hat ein Kollege (erster Vorsitzender) bei der Wahlordnung geholfen, und meinte, ich müsste die Minderheit (Eine Frau) in der Wahlordnung als Minderheit berücksichtigen und auch erwähnen.
Erstellt am 03.05.2010 um 23:11 Uhr von peters
Wenn eine Frau im Betrieb vorhanden ist, heißt das aber nicht, dass ihr automatisch ein Sitz im BR zusteht. Aber genau das habt Ihr im Wahlausschreiben bekannt gegeben.
Nunja, sie hat sich ja nicht zur Wahl gestellt und somit hat sich das erledigt.
P.S.: Wenn das ein Vorsitzender nicht besser weiß, ist das kein gutes Zeichen.
Erstellt am 03.05.2010 um 23:39 Uhr von Paddy
Wenn wir die Dame im Wahlausschreiben nicht erwähnt hätten, hieße es doch, daß wir die Minderheit von vorn herein ausschließen und sie sich auch nicht aufstellen dürfte, weil ihr (dem Minderheitengeschlecht) von vorn herein "null" Sitze zustehen würden oder ?
Folgedessen haben wir haben wir, weil ja niemand weiß ob sie sich aufstellen lässt oder nicht, einen Sitz errechnet (der besetzt werden könnte).
Hätten wir in der Wahlordnung vermerkt dass das Minderheitengeschlecht mit null Sitzen bedacht ist.........hieße das nicht gleich auch.."Mädel, du darfst dich nicht aufstellen lassen" ?
Erstellt am 03.05.2010 um 23:46 Uhr von peters
Nee, auf keinen Fall.
Der Begriff "Mindestanzahl an Sitzen" heißt, dass mindestens so viele Angehörige des Geschlechts im BR sitzen MÜSSEN (falls sich überhaupt welche zur Wahl gestellt haben.)Das hieße, wenn 10 männliche Bewerber und eine Frau kandidieren würden, dann MUSS am Ende die Frau im BR sein, auch wenn sie am wenigsten Stimmen bekommen hätte.
Aber auch wenn den Frauen nach den Verhältniszahlen KEIN Mindestsitz zusteht, dann könnte sie natürlich trotzdem in den BR gewählt werden. Sie muss nur genügend Stimmen bekommen.
Es heißt ja schließlich nicht, "die Frauen dürfen HÖCHSTENS Null Sitze haben." So habt Ihr es aber interpretiert.
Erstellt am 04.05.2010 um 07:41 Uhr von nicoline
Paddy,
nach Deinen Schilderungen könnte man die Vermutung haben, dass vielleicht auch sonst einiges nicht ganz richtig gelaufen ist, bei Eurer Wahl. Für die nächste Wahl sollte der WV unbedingt eine Schulung besuchen und nicht versuchen, mit eigener, falscher Interpretation der WO eine Betriebsratswahl mal so nebenbei durchzuziehen. Selbst mit Schulung kann es manchmal noch zu Fehlern kommen, aber ohne: geht gar nicht! Trotzdem viel Erfolg bei der Arbeit! ;-)