Erstellt am 03.05.2010 um 13:40 Uhr von Vannelle
Um überhaupt mal eine Ahnung zu bekommen bzw. Fachwissen müßt Ihr auf jeden Fall den BR1 machen und das am besten zusammen. Alles weitere könnt Ihr dann immer noch entscheiden siehe hierzu BetrVG §37
Erstellt am 03.05.2010 um 14:02 Uhr von Forentroll
@ Vannelle
Ist das nicht unklug?
Es wäre besser, dass zu mindestens einer der Gewählten im Betrieb ist. Sonst wären nur Ersatzmitglieder da, wenn vorhanden! und dann?!?
Also auf zwei Seminare verteilen.
Erstellt am 03.05.2010 um 15:52 Uhr von Vannelle
@Forentroll
bei 5 Tagen Schulung wird die Firma nicht gleich zusammenbrechen aber 2/1 geht natürlich auch aber dann möglichst zeitnah. Sprich der Stellvertreter bleibt zum Beispiel da und geht später.
Erstellt am 03.05.2010 um 16:39 Uhr von Petrus
> bei 5 Tagen Schulung wird die Firma nicht gleich zusammenbrechen
Aber der ArbGeb könnte es zu nutzen wissen, dass nur EBRM im Hause sind.
Erstellt am 03.05.2010 um 17:48 Uhr von peters
Was soll denn da schon passieren?
Heutzutage hat man ein Handy und ist auch notfalls in der Seminarpause zu erreichen.
Wer etwas besser ausgestattet ist, ist unterwegs sogar per Mail zu erreichen.
Und die drei sind ja eh zusammen und könnten notfalls in der Seminarpause eine BR-Sitzung machen.
Der Nutzen, gerade für Neulinge, ein Seminar gemeinsam zu besuchen und dort alle auftretenden Fragen gleich gemeinsam vorzubringen und zu klären, ist nicht von der Hand zu weisen.