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Beurlaubung aus besonderen Anlässen (Sterbefall im Ausland)

J
Jusuf
Jan 2018 bearbeitet

Ein türkischer Mitarbeiter wird an einem Sonntag informiert, dass seine Schwester im Sterben liegt. Er organisiert auf die Schnelle einen Flug in die Türkei. Da er seinen Meister nicht telefonisch erreichen kann (Sonntag) telefoniert er mit einem Kollegen, und bittet diesen ihn am Montag zu entschuldigen. Er will für die Fehlzeiten Urlaub nehmen, den er noch genügend hat. Leider vergisst er in der Aufregung zu sagen, wie lange er vorraussichtlich weg ist. Erst am Donnerstag meldet er sich telefonisch, und berichtet dass er am kommenden Dienstag wieder da ist. Sein Meister veranstaltet nun einen riesen Tanz. Er könne so seine Schicht nicht planen, usw. Ich bin der Meinung der Kollege hat (fast) alles richtig gemacht. Gibt es zu solchen Fällen Rechtssprechung ( 616 BGB ???)

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Community-Antworten (6)

R
ridgeback

03.05.2010 um 13:30 Uhr

Jusuf, so traurig der Fall auch ist, hätte der Kollege telefonisch die Möglichkeit gehabt bescheid zu geben. Allerdings, bin ich der Meinung, dass eine Suspendierung der Arbeitspflicht während des Hinderungszeitraums nach § 616 BGB besteht. Durch das Unterlassen der Unterrichtung, sehe ich auch nicht den Verlust des Zahlungsanspruchs zur Folge, es wurde aber die Verletzung einer Nebenpflicht begangen, die im Wiederholungsfall und nach Abmahnung zur Kündigung berechtigen kann.

F
Forentroll

03.05.2010 um 13:52 Uhr

Zitat von ridgeback: "... bin ich der Meinung..." Das ist der größte Fehler den man einen Ratsuchenden geben kann.

BGB § 616 wird hier wohl nicht ziehen: "§ 616 Vorübergehende Verhinderung Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."

Er ist über eine Woche "unentschuldigt" nicht zur Arbeit erschienen. Das ist nicht mehr unerheblich. Auch die Mitteilung über die Dauer ist nicht mehr vertretbar. Auch wenn ich Verständnis für die Situation habe. Ich kenne nicht genauen "Meldeplan für Verhinderungen in der Firma." Jedoch hätte ersich schneller melden müssen als Donnerstag. Auch die ArbeitsFEHLtage sind zu viel. Somit ist es nicht mehr unerheblich.

Ich würde eher auf Verletzung Arbeitsrechtlicher Nebenpflichten tippen: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Verhaltensbedingt.html Mindestens Abmahnung.

Edit: Vielleicht kann man auch noch eine Selbstbeurlaubung in betracht ziehen bei dieser Spanne.

R
ridgeback

03.05.2010 um 14:05 Uhr

Forentroll, Ich würde eher auf Verletzung Arbeitsrechtlicher Nebenpflichten #tippen#

Tippen ist Glückssache, die dem Fragesteller noch weniger hilft.

Da vertrete ich lieber eine Meinung.

Und Nebenpflichten wurden von mir erwähnt und zwar nicht als Meinung sondern als Tatsache. Du Troll

W
Widder

03.05.2010 um 14:44 Uhr

Für mich ist die Sache klar.

Am Montag von einem Kollegen entschuldigt, (der hoffentlich alles ausgerichtet hat, und es auch bezeugt). Zu diesem Zeitpunkt kann er ja noch gar nicht wissen, wie lange es dauern kann, da die Schwester im Sterben liegt, also noch nicht gestorben war.

Am Donnerstag angerufen und mitgeteilt, das er am Dienstag wieder zur Schicht kommt. Das ist Rechtzeitig, weil Montags - Donnerstag entschuldigt, und Donnerstag dann das Kommen zur Arbeit auf den Dienstag zugesagt hat.

Solche Angelegenheiten bedürfen einer Politischen Lösung, keine §§ Reiterei

J
Jusuf

03.05.2010 um 15:25 Uhr

Ja, eigentlich sollte man hier nicht §§ reiten. Es geht aber um einen Meister, der sowas nicht mit normalen Menschenverstand regeln kann. Der setzt gerade alle Hebel in Bewegung um seinen Mitarbeiter irgendwie abzustrafen. So und nun zur Rolle des BR. Wie willste das politisch lösen?? Unsere GL und PL lassen sich eben nur durch §§ beeindrucken. Traurig aber war... Muss dem Kollegen wohl raten, er soll die Abmahnung (falls es nur dazu kommt) so hinnehmen, und beim nächsten mal nen Krankenschein holen und sich ne komplette Woche krankmelden.

G
geploeg

03.05.2010 um 15:50 Uhr

@Jusuf Das mit der Krankmeldung ist jetzt ein Witz, oder???? Das ist Anstiftung zum Betrug ggü. dem Arbeitgeber. Das kann Euch BEIDE den Kopf (fristlose Kündigung) kosten!

Aus meienr Sicht ganz klar: Wenn tariflich odr in einer BV geregelt bekommt er wohl für die Beerdigung maximal einen Tag bezahlte Freistellung. Der Rest geht auf Urlaub/Gleitzeit (falls vorhanden). Wenn kein Urlaub mehr da ist und er die Zeit nicht einarbeiten kann => Lohnabzug. Für das unentschuldigte Fehlen (Dienstag-Donnerstag) kann es Seitens des AG zu einer Abmahnung führen

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