Erstellt am 02.05.2010 um 19:33 Uhr von rainerw
@dinoli
Watt iss´n das für ein Eiertanz den die Da machen? Sorry, aber ich bin doch sehr verwundert über euren Wahlvorstand und natürlich über die Kollegen die das da veranstalten. Ist Die Wahl beendet fragt haben alle, ich betone ALLE die sich haben zur WAHL austellen lassen 3 Tage Zeit die Wahl anzunehmen oder nicht.
Da könnte man es ja bunt treiben wenn die Frist der 3 Tage jedesmal wieder neu anfängt.
Erstellt am 02.05.2010 um 19:37 Uhr von Lotte
Guten Abend Rainer,
der Däubler sieht es aber so, dass jedesmal gewartet werden soll....
Siehste, ich kann auch Eiertanz...;-)))
Erstellt am 02.05.2010 um 19:43 Uhr von nicoline
Liebes rainerle,
und ergänzend zu Lotte:
der WV kann ja gar nichts dafür, der darf die nächsten ja erst benachrichtigen, wenn sich durch den Rücktritt herausgestellt hat, dass sie jetzt "GEWÄHLT" sind!
Erstellt am 02.05.2010 um 19:44 Uhr von dinoli
Ja, Eiertanz ist das richtige Wort! Die Wahl ist seit Mittwochabend vorbei. Der Wahlvorstand muss binnen 1 Woche einladen! Nur 11 Leute oder doch 13?
Habe soetwas noch von niemandem gehört und auch im Internet keine Hilfe gefunden. Däubler sagt immer wieder die 3 Tagesfrist aber der WV hat nunmal die Wochenfrist. Wie soll das funktionieren?
Erstellt am 02.05.2010 um 19:55 Uhr von Immie
@ dinoli
Du musst nur innerhalb einer Woche einladen. Die Sitzung kann später sein.
Erstellt am 02.05.2010 um 19:56 Uhr von nicoline
dinoli,
war das die erste Betriebsratswahl bei Euch?
PS: wenn Du mehr als 7 Antworten haben möchtest, kannst du die Begrenzung noch herausnehmen, indem Du auf Antwort bearbeiten gehst und das Häkchen bei 7 entfernst!
Erstellt am 02.05.2010 um 19:56 Uhr von Lotte
Hallo dinoli,
unser WV lässt sich einfach eine Zustimmungserklärung möglichst früher geben. Sie müssen ja nicht drei Tage warten, fragenden Menschen wird da meist geholfen ;-)
Erstellt am 02.05.2010 um 20:03 Uhr von nicoline
Lotte,
na, so wie das hier scheint, wollen die ja alle die 3 Tages Frist ausschöpfen?!
Erstellt am 02.05.2010 um 20:11 Uhr von dinoli
Es war nicht die erste BR Wahl! Alle Peronen der beiden anderen Listen haben sich im Vorfeld erklärt, die Wahl anzunehmen. Das ist jetzt ein Spielchen der Liste mit zwei Mandaten (Gruppierung die sich nun auflöst). Eigentlich unvorstellbar aber eben doch möglich! Mir ist auch bewust das die Sitzung später sein kann, aber Immie kannst Du mir vielleicht verraten wer Eingeladen werden soll?
Erstellt am 02.05.2010 um 20:21 Uhr von rainerw
na sowas, nun sind die 7 antworten aufgehoben. und ich hatte dazu einen neuen Thread eröffnet.
Erstellt am 02.05.2010 um 20:31 Uhr von nicoline
*Alle Peronen der beiden anderen Listen haben sich im Vorfeld erklärt, die Wahl anzunehmen.*
was bedeutet im Vorfeld der Wahl? Wie, wo und wann haben sie das erklärt?
Erstellt am 02.05.2010 um 20:35 Uhr von dinoli
Sie haben dem Wahlvorstand schriftlich mitgeteilt das sie die Wahl im Falle der Wahl annehmen!
Erstellt am 02.05.2010 um 20:39 Uhr von nicoline
dinoli,
dann können sie die Wahl, aus meiner Sicht, jetzt nicht mehr ablehnen, sondern müssen ihr Mandat in der konstituierenden Sitzung niederlegen.
Erstellt am 02.05.2010 um 20:43 Uhr von rainerw
Schreibt ein Mann einmal was vom Eiertanz und schon ist die ganze Damenwelt an Bord.
Was soll ich davon halten?
Bin über Lotte´s Einwand total überrascht. Ich möchte ihr ja jetzt auch gerne recht geben, verstehe aber im Fitting § 17 Rn 6 den Satz " Der Anstelle des ablehnenden neu eingetretenden Bewerberist hierüber nach § 17 zu unterrichten. Auch ihm steht eine Erklärungsfrist von 3 ...
Erstellt am 02.05.2010 um 20:17 Uhr von rainerw
Da dinoli die 7er Begrenzung aufgehoben hat werde ich meinen Thread mal wieder löschen
denn einer reicht.
dinoli schrieb darin übrigens, das er es auch nicht so ganz versteht, es ihm aber im Moment wenig hilft.
Erstellt am 02.05.2010 um 20:43 Uhr von Immie
@dinoli
Ich würde in der Wochenfrist einladen und zwar denjenigen Wahlbewerber der zum Zeitpunkt der Einladung zur konstituierenden Sizung sein Mandat noch nicht abgelehnt hat.
Erstellt am 02.05.2010 um 20:56 Uhr von dinoli
Nicoline, die Liste mit den beiden Mandaten hat sich nicht erklärt! Werden wohl einen RA aufsuchen müssen! Vielen Dank für Euere Antworten.
Erstellt am 02.05.2010 um 21:08 Uhr von nicoline
dinoli,
uuups, die Worte "der beiden anderen Listen" hab ich überlesen, sorry!
Erstellt am 02.05.2010 um 21:21 Uhr von rainerw
Schade das der Gesetzgeber da die Lücke nicht komplett geschlossen hat. Sagt mir aber, das ich doch noch richtig gelesen habe. Konnte es nur nicht zusammen setzen.
Erstellt am 02.05.2010 um 21:45 Uhr von erwin
Ach ja, ist die konstituierden Sitzung einmal gelaufen, gibt es keine Erklärungsfrist mehr, dann können EBRM nur noch das Mandat niederlegen. Denn die Erklärungspflicht gibt es NUR in der WO. Also nur durch den WV zu beachten und anzuwenden. Den gibt es aber in dieser Fuktion nach der konstuierenden Sitzung nicht mehr.
Erstellt am 02.05.2010 um 21:52 Uhr von rainerw
Deswegen denke ich es auch wie Immi schon sagte. Sitzung festsetzen und fertig.
Erstellt am 02.05.2010 um 22:31 Uhr von Kölner
@erwin
Deine Antwort trifft den Kern nicht und auch mal wieder nicht das Ziel. Auch solltest Du Zitate kennzeichnen!
@all
Immie hat die einzig richtige UND gesetzeskonforme Antwort gegeben:
Innerhalb der Wochenfrist ist nach billigem Ermessen derjenige einzuladen, der zur Annahme der Wahl gefragt wurde und noch nicht abgelehnt hat.
Fertig!
Erstellt am 02.05.2010 um 22:43 Uhr von Kölner
@erwin
Für Dich und zum besseren Wissen - wobei ich nicht annehme, dass Du das annimst.
Zitat DKK § 18 WO RN 6:
Die Verpflichtung des WV, den BR zur konstituierenden Sitzung nach § 29 Abs. 1 BetrVG einzuberufen, bleibt von der Bekanntmachung der Gewählten unberührt. Die fristgemäße Einberufung der konstituierenden Sitzung (vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag; vgl. § 29 Abs. 1 BetrVG) kann zu Schwierigkeiten führen, wenn ein Gewählter die Wahl nicht angenommen hat und der Wahlbewerber, der an seiner Stelle nachrücken soll (vgl. § 17 WO Rn. 4), die Annahme der Wahl noch nicht erklärt hat und die Dreitagesfrist des § 17 Abs. 1 Satz 2 WO für ihn noch nicht abgelaufen ist. Tritt ein solcher Fall ein, wird der WV den nachrückenden Wahlbewerber zur konstituierenden Sitzung auch dann einzuladen haben, wenn für diesen zum Zeitpunkt der Einladung die Erklärungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Erstellt am 02.05.2010 um 22:54 Uhr von rainerw
@erwin
Hatte Immi irgend etwas anders gesagt? Deshalb hatte ich mich ihrer Meinung angeschlossen.
Erstellt am 02.05.2010 um 23:20 Uhr von Lotte
erwin,
erstmal müsste ja ein ArbG etwas dazu sagen oder fängt es bei Euch gleich mit dem BAG an?
Erstellt am 02.05.2010 um 23:21 Uhr von Kölner
@erwin
Den pensionierten Herrn des BAG kannst Du treffen wie Du willst.
Und wohlgemerkt:
Er war seinerzeit im 9. Senat tätig. Diese Angelegenheit würde im siebten Senat entschieden.
Über Dich kann man sich eigentlich nur totlachen.
Erstellt am 02.05.2010 um 23:42 Uhr von Lotte
erwin,
genau das war doch der Vorschlag. Einladen innerhalb der Wochenfrist zu einem späteren Termin. Siehe Antwort 15 von Immi.
Dem hat Kölner in Antwort 22 zugestimmt und rainerw hat auch mitgeteilt, dass er Immis Rat folgen würde.
Und nun zitierst Du das hier, als ob es extra weggelassen worden wäre?
Und einladen kann man nun mal nur die , die noch nicht abgelehnt oder schon zugestimmt haben. Lehnen sie dann noch ab, lädt man nach und hat vielleicht soviel Zeit gelassen, dass auch diese es sich noch überlegen können. Wenn dann nochmal abgelehnt wird, dann sind die nächsten hoffentlich einsichtig und nehmen die Wahl zügig an.
Erstellt am 02.05.2010 um 23:47 Uhr von rainerw
@erwin
wenn Du schon jeden auf einen genauen Wortlaut festnageln willst, dann lese bitte genau den von Kölner reingestellten Text.
Erstellt am 03.05.2010 um 17:07 Uhr von Inlandtaipan
Camäleon,
elende Dreckschleuder!
Erstellt am 03.05.2010 um 22:00 Uhr von Immie
@Inlandtaipan
Schade, wenn du nicht so menschenscheu wärst, könntest du dich pro Biss um 5000kg Lebendmasse kümmern. Nur so ein Gedanke...
Erstellt am 03.05.2010 um 22:16 Uhr von Lotte
erwin,
man kann natürlich auch alle Antworten, die in Frage gestellt werden, löschen...