Wer wird zur konstituierenden Sitzung eingeladen?
Folgendes Problem, es traten 3 Listen bei der BR-Wahl an. Die Sitzverteilung 7-4-2. Von Liste mit den 2 Mandaten wurde die Wahl noch nicht angenommen und im Betrieb verkündet das man das auch nicht vorhat. Angenommen die Wahl wird von beiden Personen abgelehnt, dann müssen doch die nächsten beide Personen von der Liste, wieder mit einer 3 Tages Frist gefragt werden und so weiter. Auf der eingereichten Liste Liste sind 27 Personen, die aber nicht gemeinsam die Nichtannahme erklären, sondern sie wollen es immer nur zu zweit ablehnen. Der Wahlvorstand muss aber mit Wochenfrist einladen, nur die Frage wen?
Community-Antworten (30)
02.05.2010 um 21:33 Uhr
@dinoli Watt iss´n das für ein Eiertanz den die Da machen? Sorry, aber ich bin doch sehr verwundert über euren Wahlvorstand und natürlich über die Kollegen die das da veranstalten. Ist Die Wahl beendet fragt haben alle, ich betone ALLE die sich haben zur WAHL austellen lassen 3 Tage Zeit die Wahl anzunehmen oder nicht. Da könnte man es ja bunt treiben wenn die Frist der 3 Tage jedesmal wieder neu anfängt.
02.05.2010 um 21:37 Uhr
Guten Abend Rainer, der Däubler sieht es aber so, dass jedesmal gewartet werden soll.... Siehste, ich kann auch Eiertanz...;-)))
02.05.2010 um 21:43 Uhr
Liebes rainerle, und ergänzend zu Lotte: der WV kann ja gar nichts dafür, der darf die nächsten ja erst benachrichtigen, wenn sich durch den Rücktritt herausgestellt hat, dass sie jetzt "GEWÄHLT" sind!
02.05.2010 um 21:44 Uhr
Ja, Eiertanz ist das richtige Wort! Die Wahl ist seit Mittwochabend vorbei. Der Wahlvorstand muss binnen 1 Woche einladen! Nur 11 Leute oder doch 13? Habe soetwas noch von niemandem gehört und auch im Internet keine Hilfe gefunden. Däubler sagt immer wieder die 3 Tagesfrist aber der WV hat nunmal die Wochenfrist. Wie soll das funktionieren?
02.05.2010 um 21:55 Uhr
@ dinoli Du musst nur innerhalb einer Woche einladen. Die Sitzung kann später sein.
02.05.2010 um 21:56 Uhr
dinoli, war das die erste Betriebsratswahl bei Euch?
PS: wenn Du mehr als 7 Antworten haben möchtest, kannst du die Begrenzung noch herausnehmen, indem Du auf Antwort bearbeiten gehst und das Häkchen bei 7 entfernst!
02.05.2010 um 21:56 Uhr
Hallo dinoli, unser WV lässt sich einfach eine Zustimmungserklärung möglichst früher geben. Sie müssen ja nicht drei Tage warten, fragenden Menschen wird da meist geholfen ;-)
02.05.2010 um 22:03 Uhr
Lotte, na, so wie das hier scheint, wollen die ja alle die 3 Tages Frist ausschöpfen?!
02.05.2010 um 22:11 Uhr
Es war nicht die erste BR Wahl! Alle Peronen der beiden anderen Listen haben sich im Vorfeld erklärt, die Wahl anzunehmen. Das ist jetzt ein Spielchen der Liste mit zwei Mandaten (Gruppierung die sich nun auflöst). Eigentlich unvorstellbar aber eben doch möglich! Mir ist auch bewust das die Sitzung später sein kann, aber Immie kannst Du mir vielleicht verraten wer Eingeladen werden soll?
02.05.2010 um 22:21 Uhr
na sowas, nun sind die 7 antworten aufgehoben. und ich hatte dazu einen neuen Thread eröffnet.
02.05.2010 um 22:31 Uhr
Alle Peronen der beiden anderen Listen haben sich im Vorfeld erklärt, die Wahl anzunehmen. was bedeutet im Vorfeld der Wahl? Wie, wo und wann haben sie das erklärt?
02.05.2010 um 22:35 Uhr
Sie haben dem Wahlvorstand schriftlich mitgeteilt das sie die Wahl im Falle der Wahl annehmen!
02.05.2010 um 22:39 Uhr
dinoli, dann können sie die Wahl, aus meiner Sicht, jetzt nicht mehr ablehnen, sondern müssen ihr Mandat in der konstituierenden Sitzung niederlegen.
02.05.2010 um 22:43 Uhr
Schreibt ein Mann einmal was vom Eiertanz und schon ist die ganze Damenwelt an Bord. Was soll ich davon halten? Bin über Lotte´s Einwand total überrascht. Ich möchte ihr ja jetzt auch gerne recht geben, verstehe aber im Fitting § 17 Rn 6 den Satz " Der Anstelle des ablehnenden neu eingetretenden Bewerberist hierüber nach § 17 zu unterrichten. Auch ihm steht eine Erklärungsfrist von 3 ... Erstellt am 02.05.2010 um 20:17 Uhr von rainerw
Da dinoli die 7er Begrenzung aufgehoben hat werde ich meinen Thread mal wieder löschen denn einer reicht. dinoli schrieb darin übrigens, das er es auch nicht so ganz versteht, es ihm aber im Moment wenig hilft.
02.05.2010 um 22:43 Uhr
@dinoli Ich würde in der Wochenfrist einladen und zwar denjenigen Wahlbewerber der zum Zeitpunkt der Einladung zur konstituierenden Sizung sein Mandat noch nicht abgelehnt hat.
02.05.2010 um 22:56 Uhr
Nicoline, die Liste mit den beiden Mandaten hat sich nicht erklärt! Werden wohl einen RA aufsuchen müssen! Vielen Dank für Euere Antworten.
02.05.2010 um 23:08 Uhr
dinoli, uuups, die Worte "der beiden anderen Listen" hab ich überlesen, sorry!
02.05.2010 um 23:21 Uhr
Schade das der Gesetzgeber da die Lücke nicht komplett geschlossen hat. Sagt mir aber, das ich doch noch richtig gelesen habe. Konnte es nur nicht zusammen setzen.
02.05.2010 um 23:45 Uhr
Ach ja, ist die konstituierden Sitzung einmal gelaufen, gibt es keine Erklärungsfrist mehr, dann können EBRM nur noch das Mandat niederlegen. Denn die Erklärungspflicht gibt es NUR in der WO. Also nur durch den WV zu beachten und anzuwenden. Den gibt es aber in dieser Fuktion nach der konstuierenden Sitzung nicht mehr.
02.05.2010 um 23:52 Uhr
Deswegen denke ich es auch wie Immi schon sagte. Sitzung festsetzen und fertig.
03.05.2010 um 00:31 Uhr
@erwin Deine Antwort trifft den Kern nicht und auch mal wieder nicht das Ziel. Auch solltest Du Zitate kennzeichnen!
@all Immie hat die einzig richtige UND gesetzeskonforme Antwort gegeben: Innerhalb der Wochenfrist ist nach billigem Ermessen derjenige einzuladen, der zur Annahme der Wahl gefragt wurde und noch nicht abgelehnt hat. Fertig!
03.05.2010 um 00:43 Uhr
@erwin Für Dich und zum besseren Wissen - wobei ich nicht annehme, dass Du das annimst.
Zitat DKK § 18 WO RN 6: Die Verpflichtung des WV, den BR zur konstituierenden Sitzung nach § 29 Abs. 1 BetrVG einzuberufen, bleibt von der Bekanntmachung der Gewählten unberührt. Die fristgemäße Einberufung der konstituierenden Sitzung (vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag; vgl. § 29 Abs. 1 BetrVG) kann zu Schwierigkeiten führen, wenn ein Gewählter die Wahl nicht angenommen hat und der Wahlbewerber, der an seiner Stelle nachrücken soll (vgl. § 17 WO Rn. 4), die Annahme der Wahl noch nicht erklärt hat und die Dreitagesfrist des § 17 Abs. 1 Satz 2 WO für ihn noch nicht abgelaufen ist. Tritt ein solcher Fall ein, wird der WV den nachrückenden Wahlbewerber zur konstituierenden Sitzung auch dann einzuladen haben, wenn für diesen zum Zeitpunkt der Einladung die Erklärungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
03.05.2010 um 00:54 Uhr
@erwin Hatte Immi irgend etwas anders gesagt? Deshalb hatte ich mich ihrer Meinung angeschlossen.
03.05.2010 um 01:20 Uhr
erwin, erstmal müsste ja ein ArbG etwas dazu sagen oder fängt es bei Euch gleich mit dem BAG an?
03.05.2010 um 01:21 Uhr
@erwin Den pensionierten Herrn des BAG kannst Du treffen wie Du willst.
Und wohlgemerkt: Er war seinerzeit im 9. Senat tätig. Diese Angelegenheit würde im siebten Senat entschieden.
Über Dich kann man sich eigentlich nur totlachen.
03.05.2010 um 01:42 Uhr
erwin, genau das war doch der Vorschlag. Einladen innerhalb der Wochenfrist zu einem späteren Termin. Siehe Antwort 15 von Immi. Dem hat Kölner in Antwort 22 zugestimmt und rainerw hat auch mitgeteilt, dass er Immis Rat folgen würde. Und nun zitierst Du das hier, als ob es extra weggelassen worden wäre?
Und einladen kann man nun mal nur die , die noch nicht abgelehnt oder schon zugestimmt haben. Lehnen sie dann noch ab, lädt man nach und hat vielleicht soviel Zeit gelassen, dass auch diese es sich noch überlegen können. Wenn dann nochmal abgelehnt wird, dann sind die nächsten hoffentlich einsichtig und nehmen die Wahl zügig an.
03.05.2010 um 01:47 Uhr
@erwin wenn Du schon jeden auf einen genauen Wortlaut festnageln willst, dann lese bitte genau den von Kölner reingestellten Text.
03.05.2010 um 19:07 Uhr
Camäleon, elende Dreckschleuder!
04.05.2010 um 00:00 Uhr
@Inlandtaipan Schade, wenn du nicht so menschenscheu wärst, könntest du dich pro Biss um 5000kg Lebendmasse kümmern. Nur so ein Gedanke...
04.05.2010 um 00:16 Uhr
erwin, man kann natürlich auch alle Antworten, die in Frage gestellt werden, löschen...
Verwandte Themen
Unterschriebene Anwesenheitsliste für konstituierende Sitzung notwendig?
ÄlterHi, die Vorsitzende des Wahlausschusses hatte alle gewählten Betriebsratsmitglieder zur konstituierenden Sitzung eingeladen aber keine Anwesenheitsliste rumgehen lassen. Auch sonst hat keiner daran
Konstituierende Sitzung Hilfe Wahlanfechtung
ÄlterHallo zusammen Unser Wahl wurde erfolgreich abgeschlossen. 11 Gremium. Dann wurde die konstituierenden Sitzung einberufen ! Ein Kollege des Betriebsrates will die konstituierenden Sitzung anfec
Viele Fragen zur konstituierdende Sitzung.
ÄlterIch habe folgende Antwort im Forum in Bezug auf die Anzahl der gewählten BR Mitglieder in der konstituierenden Sitzung gefunden: HINWEIS: Haben Sie die Einberufung korrekt durchgeführt, ist aber ni
Einladung konstituirende Sitzung BR
ÄlterLiebe Kollegen, wie in meinem letzten Beitrag geschrieben, haben von unserem originären 3er BR der BR-Vorsitzende und ein BR-Mitglied das Unternehmen durch Eigenkündigung verlassen. Ich als 2. Vorsit
Konstituierende Sitzung - falsches Ersatzmitglied eingeladen... und nun ?
ÄlterHallo zusammen, wir hatten in unserem Betrieb vor ca. anderthalb Monaten BR-Neuwahlen. Grund hierfür war der Rücktritt diverser Gremiumsmitglieder des "alten" BR, der zu einer nicht mehr vorhandenen