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Stimmrecht für Ersatzmitglieder?

P
pupsi
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Ersatzmitglied für ein Stammmitglied (daß Urlaub oder Krank ist) eingeladen worden ist, hat dieses Mitglied Stimmrecht bei Entscheidungen? Sprich: Die Abgegebene Stimme ist gültig!? Oder? Außerdem noch die Frage: Wenn ein Ersatzmitglied eingeladen worden ist aus anderen Gründen, z.B. Stammmitglied kann aus arbeitstechnischen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen, hat es doch KEIN Stimmrecht oder?

5.433011

Community-Antworten (11)

B
Benno_BRB

27.09.2007 um 10:14 Uhr

Moins!

  1. Ein Ersatzmitglied, welches ordnungsgemäss eingeladen ist und auch an der Sitzung teilnimm, hat alle Rechte wie ein reguläres BRM!

  2. Als Verhinderungsgründe zur Nichtteilnahme an einer BR-Sitzung zählen Krankheit, Urlaub, Dienstreise.

Keine Lust oder zu großer Arbeitsstau fallen nicht unter die Kategorie. Wenn hier ein Ersatzmitglied geladen ist, ist formal kein gefasster Beschluß gültig.

S
Saluk

27.09.2007 um 10:14 Uhr

Wenn ein Ersatzmitglied eingeladen wurde für ein reguläres BRM, dann hat dieses Ersatzmitglied natürlich Stimmrecht.

Andere Gründe zur Einladung eines Ersatzmitgliedes wie die von dir genannten, gibt es eigentlich nicht. Aus "arbeitstechnischen Gründen" ist keine Begründung, denn BR-Tätigkeit ist vorrangig. Natürlich kann ein BRM einer Sitzung fernbleiben, das bleibt jedem immer noch selbst überlassen, aber man kann nicht ein Ersatzmitglied laden, nur weil ein reguläres BRM "gerade nicht vom Arbeitsplatz wegkann".

Grüße, Saluk

I
Immie

27.09.2007 um 10:16 Uhr

1 ja natürlich, sonst bräuchte man das Ersatzmitglied erst gar nicht einladen

2 dann darf es gar nicht eingeladen werden

M
Mona-Lisa

27.09.2007 um 10:21 Uhr

@Saluk, ein Widerspruch in sich.......

"... Aus "arbeitstechnischen Gründen" ist keine Begründung, denn BR-Tätigkeit ist vorrangig....."

"....Natürlich kann ein BRM einer Sitzung fernbleiben, das bleibt jedem immer noch selbst überlassen..."

Ne, kann es nicht! Es ist die Pflicht jedes BR-Mitglied's, an den Sitzungen teilzunehmen!

I
Immie

27.09.2007 um 10:23 Uhr

Mann, seid ihr alle schnell...

@Saluk "Natürlich kann ein BRM einer Sitzung fernbleiben, das bleibt jedem immer noch selbst überlassen"

Wenn das jeder so praktiziert, sitzt der BRV bald alleine in der Sitzung. Oder muss er auch nicht kommen? und warum ist es eine grobe Pflichtverletzung, wenn man ständig BR Sitzungen fern bleibt?

H
HF

27.09.2007 um 10:28 Uhr

"....aber man kann nicht ein Ersatzmitglied laden, nur weil ein reguläres BRM "gerade nicht vom Arbeitsplatz wegkann".

Mhh und wo steht das geschrieben??

Fitting § 30 Rn 10 "Der BR hat bei der Ansetzung der Sitzungen auf die >>betrieblichen Notwendigkeiten

S
Saluk

27.09.2007 um 10:28 Uhr

@Mona-Lisa:

War ungeschickt formuliert. Was ich meinte: Du kannst ihn/sie nicht zwingen, zur Sitzung zu erscheinen, auch wenn es seine/ihre Pflicht ist. Wer sollte das durchsetzen? Der AG? Dem ist es doch nur Recht, wenn keiner zur Sitzung geht. Das läuft dann wieder auf diesen Forumsdauerbrenner "Kann der BR ein BRM abmahnen" hinaus...

Aber, um es nochmals klar zu sagen: BR-Arbeit geht vor. Ersatzmitglieder können nicht "aus arbeitstechnischen Gründen" geladen werden.

Eine Ausnahme der erlaubten Ladung ohne Stimmrecht ist noch ungenannt: die Anhörung des Ersatzmitglieds (wobei es da natürlich nicht in der Rolle als Ersatzmitglied erscheint)

Grüße, Saluk

S
Saluk

27.09.2007 um 10:30 Uhr

@HF: "Ansetzung der Sitzung" ist nicht "Einladung zur Sitzung"

M
Mona-Lisa

27.09.2007 um 10:32 Uhr

@HF, jepp!

Und nun nenn mir mal "betriebliche Notwendigkeiten", die ein Fernbleiben rechtfertigen..... :-))

H
HF

27.09.2007 um 10:40 Uhr

betriebliche Notwendigkeit laut BetrVG:

§ 30 Rn 10 ".. Als betriebliche Notwendigkeiten sind nur solche dringenden betriebliche Gründe anzuerkennen, die zwingenden Vorrang vor dem Interesse des BR auf Abhaltung der BR-Sitzung zu dem vorgesehenen Zeitpunkt haben. Die Rücksichtnahme auf betr. Notwendigkeiten kann es uU gebieten, die BR-Sitzung an den Beginn oder das Ende und nicht mitten in die Arbeitszeit zu legen; jedoch kann eine derartige Verpflichtung nicht generell angenommen werden. Im Allgemeinen können betr. Notwendigkeiten nur in Ausnahmefällen dazu führen, das eine BR-Sitzung außerhalb der Arbeitszeit stattfinden muss."

P
pirat

27.09.2007 um 10:43 Uhr

@ "pupsi",

Suchfunktion Ersatzmitglied

ist sowas von ergibig..........auch wenn zum 100.000x die gleiche Frage gestellt wird und der Spaß beim Lesen ist gratis!

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