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Mitbestimmung zum Abteilungswechsel?

B
bauchi
Jan 2018 bearbeitet

Wenn 2 Mitarbeiterinnen von einer anderen Abteilung/ Abteilungsleiter übernommen werden sollen. (die Arbeit ändert sich nicht) ... noch nicht..... Hat der BR da ein Mitbestimmugsrecht.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

30.04.2010 um 10:22 Uhr

@bauchi § 99 BetrVG? Als AG würde ich das dem BR einfach mal mitteilen.

R
rkoch

30.04.2010 um 11:45 Uhr

@bauchi

Es gibt sogar Leute die die Theorie aufstellen, das es reicht, wenn sich der VORGESETZTE ändert, ohne das sich am Arbeitsplatz der AN irgend etwas ändert um für alle betroffenen AN eine Versetzung anzunehmen.

Man kann jetzt darüber streiten, ob das totsaler Quatsch ist, aber §95 definiert eine Versetzung als:

Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, ... die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.

Und ein neuer Vorgesetzter führt definitiv zu einer erheblichen Änderung der Umstände.... :-)

Naja - wahrscheinlich ist es Quatsch, aber das Beispiel zeigt, das man da schon einiges Konstruieren kann.... Und soll doch der AG das Gegenteil beweisen.....

Aber im Ernst: Die Eingliederung in eine andere Abteilung ist definitiv ein Fall von §99, schließlich kann diese Eingliederung erhebliche Einflüsse darauf nehmen, was mit den anderen AN in der Abteilung passiert. Schließlich verteilt sich die Arbeitsmenge jetzt auf mehr Schultern, ohne das auf den ersten Blick ersichtlich ist, wozu das gut sein soll. Das wäre zu überprüfen.....

B
bauchi

30.04.2010 um 12:13 Uhr

Vielen dank, einen schönen 1. Mai

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