Kündigungsschutz ehemaliges BRM
Hallo ,
wie lange hat ein ehemaliges Betriebsratsmitglied, denn noch Kündigungsschutz?
Ist es richtig 1 Jahr nach der Wahl.
Vielen Dank für eure Antwort.
Community-Antworten (3)
30.04.2010 um 00:57 Uhr
Ja!! so ist es
30.04.2010 um 01:02 Uhr
Vielen Dank, Erwin.
30.04.2010 um 11:32 Uhr
@missbiggi und erwin
NEIN! Das ist falsch!
Richtig:
1 Jahr NACH ENDE DER AMTSZEIT
§15 KSchG:
... ist ihre Kündigung innerhalb eines Jahres, vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit an gerechnet, unzulässig!
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